Das ELMA5-Verfahren zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung mittels DÜ Formulare Rechnungswesen wird ab 1. Januar 2018 nicht mehr unterstützt. Wir empfehlen die sichere und automatisch authentifizierte Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum.
Die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum ist automatisch authentifiziert: Zeit und Aufwand für die Beantragung, Einrichtung und Pflege der erforderlichen Zertifikate wird eingespart. Die Datenübermittlung wird in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung bearbeitet: Bei Bedarf kann die Datenübermittlung gestoppt, der Termin geändert oder ein Berichtigungskennzeichen gesetzt werden. Darüber hinaus können auf die Datenübermittlungsprotokolle zugegriffen und die Historie der Übermittlungen (Vormonate, Vorjahre) eingesehen werden. Dateneinreichungen der Zusammenfassenden Meldung über das DATEV-Rechenzentrum werden an Regelterminen bis 21 Uhr berücksichtigt.
MEHR DAZU
Weiterführende Informationen in der Info-Datenbank:
Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung Dok.-Nr. 1034007
Datenfahrplan Dok.-Nr. 0908200
Datenübermittlungstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldung/Zusammenfassende Meldung Dok.-Nr. 1035742