Zusammenfassende Meldung - 20. September 2017

ELMA5-Verfahren ab 2018

Das ELMA5-Verfahren zur Über­mitt­lung der Zu­sam­men­fassenden Mel­dung mittels DÜ For­mu­lare Rech­nungs­wesen wird ab 1. Januar 2018 nicht mehr unter­stützt. Wir em­pfehlen die sichere und auto­matisch authen­ti­fi­zierte Daten­über­­mitt­lung über das DATEV-Rechen­zentrum.

Die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum ist automatisch authentifiziert: Zeit und Aufwand für die Beantragung, Einrichtung und Pflege der erforderlichen Zertifikate wird eingespart. Die Datenübermittlung wird in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung bearbeitet: Bei Bedarf kann die Datenübermittlung gestoppt, der Termin geändert oder ein Berichtigungskennzeichen gesetzt werden. Darüber hinaus können auf die Datenübermittlungsprotokolle zugegriffen und die Historie der Übermittlungen (Vormonate, Vorjahre) eingesehen werden. Dateneinreichungen der Zusammenfassenden Meldung über das DATEV-Rechenzentrum werden an Regelterminen bis 21 Uhr berücksichtigt.

MEHR DAZU

Weiterführende Informationen in der Info-Datenbank:

Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung Dok.-Nr. 1034007

Datenfahrplan Dok.-Nr. 0908200

Datenübermittlungstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldung/Zusammenfassende Meldung Dok.-Nr. 1035742