Jetzt auch für 2020 möglich - 9. Oktober 2019

Elektronischer Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen

Mit Auslieferung der DATEV-Programme 13.0 ist die elektronische Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen für 2020 freigegeben.

Mit den Programmen Steuergestaltung oder ESt Vorausberechnung (im Programm ESt comfort enthalten) rufen Sie den Antrag über Fall | Kommunikation mit der Finanzverwaltung auf. Der Antrag ist dann automatisch mit allen Daten sowie der Begründung vorbelegt – eine individuelle Änderung ist jederzeit möglich.

Für folgende Steuerarten können Sie Anträge stellen:

  • Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)
  • Besteuerungsgrundlagen ESt
  • Kirchensteuer
  • Gewerbesteuer (für Stadtstaaten)
  • Gewerbesteuermessbetrag
  • Körperschaftsteuer

Arbeiten Sie nicht mit den oben genannten Programmen, klicken Sie im DATEV Arbeitsplatz auf die Navigationsschaltfläche „Digitale Kommunikation mit Institutionen“. Rufen Sie die Übersicht „Elektronische Anpassungsanträge Vorauszahlungen“ auf. Klicken Sie auf „Anpassungsantrag anlegen“ und erfassen Ihre Daten.

Die elektronische Übermittlung des Antrags auf Anpassung der Vorauszahlungen ist eine Leistungskomponente im Prozess DATEV E-Steuern. Informationen dazu finden Sie unter www.datev.de/esteuern .