E-Rechnung - 7. Oktober 2020

Elektronische Rechnungsstellung per Knopfdruck für den Public Sector

Ab dem 27.11.2020 müssen Rechnungen an viele öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form übermittelt werden.

Die E-Rechnung wird damit zur Pflicht. Eine E-Rechnung ist mehr als eine einfache PDF-Datei, wie häufig fälschlicherweise angenommen. Vielmehr handelt es sich laut EU-Richtlinie 2014/55 bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, „die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird sowie in einem Format vorliegt, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht“.

Mit dem speziell für den Public Sector entwickelten Zusatzmodul Rechnungsschreibung bietet DATEV eine einfache Lösung, E-Rechnungen gesetzeskonform im richtigen Rechnungsformat zu erstellen und zu übermitteln – und das per Knopfdruck.

Das Modul erfüllt automatisch die Vorgaben für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Neben der Ausgabe als E-Rechnung ist die Ausgabe der Rechnungen vor Ort und die Archivierung im Dokumentenmanagement möglich. Das Modul bietet eine Übersicht der erfassten und der ausgegebenen Rechnungen, die auch den Status der per E-Rechnung übermittelten Rechnungen enthält. Forderungs- und Erlösbuchungen werden automatisch ans Rechnungswesen übergeben.

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