Authentifizierungsverfahren - 19. Juli 2017

Elektronische Datenübermittlung

Ab 1. Januar 2018 wird die Finanz­­ver­waltung die elektronische Datenübermittlung nur noch ohne Abgabe der komprimierten Erklärung zulassen.

Falls Sie für die ELSTER-Übermittlung der Steuererklärungen zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren mit Abgabe der Komprimierten Erklärung nutzen, empfehlen wir Ihnen, Ihren heutigen ELSTER-Prozess frühzeitig auf die authentifizierte Übermittlung umzustellen. Informationen über die authentifizierte Übermittlung finden Sie in Dok.-Nr. 9219094 in der Info-Datenbank.

MEHR DAZU

Aktuelle Informationen zum Stand der Entscheidung der Finanzverwaltung und zu den Auswirkung finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument „Änderungen im ELSTER-Prozess“, Dok.-Nr. 1080946.