Wenn das Finanzamt irrt - 26. November 2018

Einsprüche schnell erstellen

Da Bescheide vom Finanzamt nicht selten falsch sind, ist die Bescheidprüfung ein wichtiger Vorgang bei der Steuerveranlagung. Denn bis zur Bestandskraft eines Steuerbescheids können durch Einspruch Änderungen bewirkt werden.

Digitale Kommunikation mit Institutionen

Im DATEV Arbeitsplatz gelangen Sie ganz schnell zu den Mustereinsprüchen in LEXinform: Wählen Sie im Navigationsbereich links unten „Digitale Kommunikation mit Institutionen | Elektronische Einsprüche | Einspruch anlegen“ und öffnen Sie über den Link „Angängige Verfahren/Mustereinsprüche“ das LEXinform-Dokument „Einspruch auf Grund anhängiger Verfahren – Checkliste. Wählen Sie dann aus der Tabelle die Steuerart und den entsprechenden Mustereinspruch.

LEXinform unterstützt Sie auch bei der Suche nach passenden anhängigen Verfahren sowie dem dazugehörigen Aktenzeichen. Diese finden Sie im Inhaltsverzeichnis unter „Rechtsprechung und anhängige Verfahren“. Nach Klick auf „anhängige Verfahren“ wählen Sie das passende Gericht, z. B. BFH oder BVerfG.
Außerdem können Sie über die „Arbeitshilfen“ auf eine Vielzahl von aktuellen Mustereinsprüchen zugreifen und diese als Vorlage nutzen.

Beispiel

Die Tochter eines Mandanten hat nach der Erstausbildung zur Steuerfachangestellten den Studiengang „Bachelor im Steuerrecht“ begonnen. Fraglich ist, wann die Ausbildung abgeschlossen ist. Das Verfahren war, ist aber nicht mehr anhängig, da es mittlerweile ein positives BFH-Urteil gibt. Den dazu in LEXinform unter „Arbeitshilfen | Mustereinsprüche“ hinterlegten Text können Sie nun einfach in das Eingabefenster des Elektronischen Einspruchs kopieren und den Einspruch versenden.