Datenimport - 16. Juli 2019

Einfache Datenübernahme aus ausländischen Fremdsystemen

Mit dem DATEV Converter lassen sich Buchführungsdaten aus frem­den Systemen GoBD-konform direkt in DATEV-Rechnungswesen über­neh­men und dort wie gewohnt wei­terverarbeiten.

Wenn Sie Mandanten betreuen, die im Ausland aktiv sind, müssen die Geschäftsfälle der Toch­ter­ge­sell­schaft im Finanzbuchführungsprogramm der Muttergesellschaft abgebildet werden. Mit dem DATEV Converter, dem Nachfolger des DATEV-Controllingpakets international, über­neh­men Sie per Knopfdruck die im Ausland entstandenen Finanzbuchführungsdaten in das Kanz­lei­system.

Einfache Implementierung

Die erstmalige Einrichtung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit DATEV-Experten. Zunächst wird eine kostenlose Analyse und Aufwandsschätzung erstellt. Ein Projektplan definiert die genaue Zusammenarbeit mit Ihrem Mandanten. Die Einrichtung selbst wird vor Ort in der Kanzlei und im Unternehmen begleitet, die folgenden monatlichen Datenübernahmen erfolgen automatisch. Bei Bedarf steht aber auch eine zweisprachige Hotline bereit, die sowohl die Kanzlei als auch das Unternehmen betreut.
Mit dem DATEV Converter lassen sich nicht nur Datenübernahmen aus Fremdsystemen aus dem Ausland, also für deutsche Muttergesellschaften mit ausländischen Tochtergesellschaften oder deutschen Inlandsgesellschaften mit ausländischen Muttergesellschaften, erledigen. Auch Daten aus deutschen Fremdsystemen, wie etwa aus SAP R/3, aus Systemen für den Online-Handel oder anderen Vorsystemen können damit übernommen werden.

Transparent und sicher

Nach der Konvertierung stehen die Daten in der gewohnten Form zur Verfügung und lassen sich in Kanzlei-Rechnungswesen weiterverarbeiten – zeitsparend und in hoher Qualität. Das schafft die Voraussetzungen für ein internationales Controlling und Reporting mit einheitlichen Auswertungen auf vergleichbarer Datenbasis. Ob aussagekräftige BWA oder aktueller Controllingreport – der Mandant erhält wichtige Analysen zur erfolgreichen Unternehmenssteuerung.
Mithilfe des DATEV Converters lassen sich Tax-Compliance-Vorgaben erfüllen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die Konsolidierung und der Jahresabschluss nach HGB – bei Gesellschaften auch ein gemeinsamer – erstellen. Im Falle einer Betriebsprüfung können alle erforderlichen Daten automatisch ausgegeben werden. Durch den Einsatz des DATEV Converters werden die deutschen Rechnungslegungsvorschriften erfüllt – das gibt Kanzlei wie Mandant neben der Transparenz auch rechtliche Sicherheit.

Foto: Pavlo Stavnichuk; ipeggas / Getty Images