DATEV bietet über die Lohndienstleistung künftig verschiedene Varianten für die Erfassung der Baulohndaten.
Den Lohn für das Baugewerbe korrekt abzurechnen, setzt die Verfügbarkeit der gesondert für den Baulohn notwendigen Daten voraus. Doch gerade die Besonderheiten im Baugewerbe verkomplizieren die Abrechnung und erhöhen den Aufwand. Speziell das Führen von Arbeitszeitkonten und die Stundenerfassung binden beim Mandanten und in der Kanzlei viel Zeit.
Leichtere Datenerfassung
DATEV bietet daher in der DATEV-Lohndienstleistung verschiedene Varianten für die leichtere Erfassung der Arbeitszeiten an. So gibt es neben DATEV Unternehmen online oder einer Excel-basierten Stundennachweiserfassung eine digitale Erfassungsschablone. Damit ist all denjenigen geholfen, die nicht die Vorerfassungslösungen von DATEV Unternehmen online oder Microsoft Excel nutzen möchten oder können. Eine lokal installierte Lösung, die den gleichen Komfort gewährt – beispielsweise Erfassung in Kalendarien, Auswertungsmöglichkeiten mit Abstimmsummen pro Mitarbeiter oder die Auswertung des Verpflegungsmehraufwands.
Bedarfsgerecht und digital nutzbar
Die erfassten Daten werden über den Dokumenten-Upload in die Cloud gespielt und stehen dort dem Lohnbüro zur Verfügung. Diese Vorlage wird individuell pro Mandant zur Verfügung gestellt. Also so, dass die relevanten Lohnarten für das Unternehmen berücksichtigt werden. Erfasst der Bauunternehmer die Daten, kann er wählen zwischen den Rubriken Zeiten im Kalendarium oder Erfassung nach Tätigkeiten pro Mitarbeiter. Summenbildungen, farbliche Unterscheidung von Fehlzeiten und diverse Auswertungen erleichtern die Erfassung sowie die Kontrolle der relevanten Daten.
Fotos: MicrovOne, AzFree, Dragonian / Getty Images
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Eine Präsentation zum Thema DATEV-Lohndienstleistung – Baulohn finden Sie unter www.datev.de/lohndienstleistung-baulohn