Baugewerbe - 17. Januar 2019

Einfach erfasst – Arbeitszeiten im Baulohn

DATEV bietet über die Lohn­dienst­leis­tung künftig ver­schie­de­ne Varianten für die Er­fas­sung der Bau­lohn­daten.

Den Lohn für das Baugewerbe korrekt abzurechnen, setzt die Verfügbarkeit der gesondert für den Baulohn notwendigen Daten voraus. Doch gerade die Besonderheiten im Baugewerbe ver­kom­pli­zie­ren die Abrechnung und erhöhen den Aufwand. Speziell das Führen von Arbeits­zeit­konten und die Stun­den­er­fassung binden beim Mandanten und in der Kanzlei viel Zeit.

Leichtere Datenerfassung

DATEV bietet daher in der DATEV-Lohndienstleistung verschiedene Varianten für die leichtere Erfassung der Arbeitszeiten an. So gibt es neben DATEV Unternehmen online oder einer Excel-basierten Stundennachweiserfassung eine digitale Er­fas­sungs­schab­lone. Damit ist all denjenigen geholfen, die nicht die Vorerfassungslösungen von DATEV Unternehmen online oder Microsoft Excel nutzen möchten oder können. Eine lokal installierte Lösung, die den gleichen Komfort gewährt – beispielsweise Erfassung in Kalendarien, Aus­wer­tungs­mög­lich­keiten mit Ab­stimm­summen pro Mitarbeiter oder die Auswertung des Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wands.

Bedarfsgerecht und digital nutzbar

Die erfassten Daten werden über den Dokumenten-Upload in die Cloud gespielt und stehen dort dem Lohnbüro zur Verfügung. Diese Vorlage wird individuell pro Mandant zur Verfügung gestellt. Also so, dass die relevanten Lohnarten für das Unter­neh­men berück­sich­tigt werden. Erfasst der Bau­unter­neh­mer die Daten, kann er wählen zwischen den Rubriken Zeiten im Kalendarium oder Erfassung nach Tätigkeiten pro Mitarbeiter. Summenbildungen, farbliche Unterscheidung von Fehlzeiten und diverse Auswertungen erleichtern die Erfassung sowie die Kontrolle der relevanten ­Daten.

Fotos: MicrovOne, AzFree, Dragonian / Getty Images

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Eine Präsentation zum Thema DATEV-Lohndienstleistung – Baulohn finden Sie unter www.datev.de/­lohndienstleistung-baulohn