Jahresabschluss - 13. Februar 2018

Effektiv dokumentieren

Mit dem Zusatz­modul „Do­ku­men­ta­tion Ab­schluss­er­stellung“ erfassen Sie die Tätig­keiten einer Jahres­­ab­schluss­erstellung.

Die Vorgaben sind klar. Die Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) 4/2010 und der IDW-Standard (IDW S7) schreiben vor, die Erstellung des Jahresabschlusses angemessen zu dokumentieren. Die vorgenommenen Tätigkeiten und Beurteilungshandlungen müssen demnach nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten werden.
Das Zusatzmodul Dokumentation Abschlusserstellung unterstützt Sie dabei mit skalierbaren Arbeitspapieren und bringt hohe Effizienz durch eine Zweiproduktstrategie.

Dabei handelt es sich um den kombinierten Einsatz des Programms DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und DATEV Bilanzbericht comfort oder DATEV Abschlussprüfung mit dem Zusatzmodul Dokumentation Abschlusserstellung. Das Zusammenspiel beider Anwendungen ermöglicht es, bei der Jahresabschlusserstellung effizienter zu arbeiten, Fehler zu vermeiden und Ihre Dokumentationspflichten zu erfüllen.

Und so funktioniert es:

Bei der Zweiproduktstrategie nehmen Sie alle Tätigkeiten von der Finanzbuchführung bis zu den Abschlussbuchungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen vor. Ihre Tätigkeiten und Beurteilungen, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses angefallen sind, dokumentieren Sie in den Arbeitspapieren.
Damit die Arbeitspapiere korrekt mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zusammenarbeiten, müssen die Zuordnungstabellen S41 (Einzelunternehmer), S40 (GmbH) und S70 (GmbH & Co. KG) verwendet werden. Aktuell wird an einer Erweiterung der Arbeitspapiere für Zuordnungstabellen S51, S50 und S75 gearbeitet. Die Freigabe ist mit der DATEV-Programmauslieferung 12.0 vorgesehen.
Die Gliederung des Arbeitspapiers basiert auf dem vorliegenden Jahresabschluss und bietet dadurch gezielte fachliche Fragestellungen, die Sie prozessorientiert abarbeiten. Das Zahlenmaterial aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einschließlich Umbuchungen fließt automatisch in das Arbeitspapier ein – genau an den Stellen, an denen Sie diese Zahlen für Ihre Feststellung benötigen. Über Verknüpfungen gelangen Sie zu Berechnungen oder Auswertungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, die Sie in das Arbeitspapier übernehmen können. Vordefinierte Kalkulationstabellen, zum Beispiel zur Ermittlung der Einzelwertberichtigung zu Forderungen, schaffen weitere Berechnungs- und Erfassungsmöglichkeiten. So ist eine strukturierte und einheitliche Vorgehensweise bei der Entwicklung des Jahresabschlusses gewährleistet. Ihre Jahresabschlusssachbearbeiter werden durch Berechnungshilfen, Plausibilitätshinweise und Verweise auf vorhandene Werkzeuge unterstützt, um schnell korrekte Jahresabschlussbuchungen zu entwickeln oder abzuleiten. So sichern Sie die Einhaltung Ihrer Qualitätsstandards.

Übrigens: Die Arbeitspapiere können Sie auch für Erstellungsmandate mit Fremdbuchhaltungsdaten nutzen. Ab DATEV Abschlussprüfung classic können Sie die Summen-und-Salden-Liste importieren und Umbuchungen sowie Umgliederungen vornehmen.

Abschließend können Sie nach Fertigstellung des Jahresabschlusses und der Dokumentationen im Arbeitspapier dieses revisionssicher im Dokumentenmanagement ablegen.

Foto: Jane_Kelly / Getty Images

MEHR ZUM THEMA

Zusatzmodul Dokumentation Abschlusserstellung, Art.-Nr. 44107 (Einsatzvoraussetzung ist das Programm DATEV Abschlussprüfung comfort, classic oder compact beziehungsweise DATEV Bilanzbericht comfort)

Weitere Infos finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1000895).

Erfahren Sie im Lernvideo online (Art.-Nr. 77927), wie Sie die Bearbeitung der neuen Arbeitspapiere vornehmen und die Programmverbindungen zu DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und DATEV Bilanzbericht comfort/ Abschlussprüfung optimal nutzen.

Fragen zum Zusatzmodul in Verbindung mit Bilanzbericht beantwortet der Programmservice Bilanzbericht

Telefon: +49 911 319 34735
E-Mail: bilanzbericht@service.datev.de

Fragen zum Zusatzmodul in Verbindung mit Abschlussprüfung beantwortet der Programmservice Abschlussprüfung

Telefon: +49 911 319 37891
E-Mail: abschlusspruefung@service.datev.de