Wenn die E-Bilanz für einen Mandanten fertig ist, können Sie den Vorgang abschließen, ohne die E-Bilanz sofort an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In diesem Fall können Sie den E-Bilanz-Übermittlungsauftrag im DATEV-Rechenzentrum parken.
Wählen Sie dazu im E-Bilanz-Assistenten im Schritt Datenübermittlung die Funktion Bereitstellen zur späteren Übermittlung an die Finanzverwaltung. Wenn Sie die E-Bilanz schließlich an die Finanzverwaltung weitergeben möchten, starten Sie die Übermittlung im geöffneten Mandantenbestand über die Statusanzeige oder aus der Geschäftsfeldübersicht Jahresabschluss.
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Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070875;
Kontakt:
kanzlei-rechnungswesen-jahresabschluss-pro @service.datev.de