Datenübermittlung - 18. März 2021

DÜ an Statistische Ämter: Unterstützung der neuen Verdiensterhebung

Ab heute Abend ca. 18:15 Uhr steht das Service-Release 4.11 von Datenübermittlung an Statistische Ämter zur Verfügung. Es enthält gesetzliche Anpassungen.

Ab heute Abend ca. 18:15 Uhr steht das Service-Release 4.11 von DATEV Datenübermittlung an Statistische Ämter zum DFÜ-Abruf zur Verfügung. Nach Installation des Service-Release können Sie die neue Verdiensterhebung gemäß Verdienststatistikgesetz erstellen und elektronisch an das Statistische Bundesamt übermitteln.

Hintergrund

Die Arbeitsverdienste sollen im Kalenderjahr 2021 einmalig, und zwar für den Berichtsmonat April 2021, und ab dem Kalenderjahr 2022 monatlich an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. So steht es im Verdienststatistikgesetz (§ 4 Erhebung der Arbeitsverdienste).

Das bedeutet

Wer vom Statistischen Landesamt einen Heranziehungsbescheid mit Aufforderung zur Abgabe der neuen Verdiensterhebung erhält, muss für die Ersterhebung die statistischen Werte bis zur jeweiligen Abgabefrist elektronisch an das Statistische Bundesamt übermitteln – am komfortabelsten mithilfe des Service-Release 4.11 von Datenübermittlung an Statistische Ämter. Die Frist ist abhängig vom Bundesland, in Bayern müssen die statistischen Werte beispielsweise bis spätestens 14. Mai 2021 eingegangen sein.

Damit das gewährleistet ist, müssen die Lohnabrechnungen aus LODAS wiederum rechtzeitig vorher im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt werden. Welche Vorlaufzeiten für das jeweilige Programm gelten und weitere Informationen haben wir für Sie in diesem Hilfe-Dokument zusammengefasst: