Künstliche Intelligenz - 3. November 2021

Drei Tipps für das Arbeiten mit dem Automatisierungsservice Rechnungen

Lesen Sie, wie Sie sich das Buchführungsleben mit dem Automatisierungsservice Rechnungen erleichtern können.

Der Automatisierungsservice Rechnungen arbeitet mit künstlicher Intelligenz. Beim Erstellen von Buchungsvorschlägen greift er auf die Daten vergangener und aktueller Buchungsjahre zu, die im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sind. Die Qualität der automatisch erstellten Buchungsvorschläge hängt dabei entscheidend ab von der Qualität dieser Datenbasis. Hilfreich ist beispielsweise, identische Sachverhalte auch immer gleich zu buchen. Wir haben für Sie weitere Tipps für die Arbeit mit dem Automatisierungsservice Rechnungen zusammengestellt, die Ihnen das Buchführungsleben erleichtern.

Tipp 1: Senden Sie Ihre Daten regelmäßig ins DATEV-Rechenzentrum

Bei der Erstellung der Buchungsvorschläge nutzt die künstliche Intelligenz Ihre im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Daten. Je mehr Daten im Rechenzentrum vorliegen und je aktueller diese Daten sind, desto besser ist die Qualität der Buchungsvorschläge. Wenn Sie Ihre Daten mit dem Periodenabschluss ins DATEV-Rechenzentrum senden, profitieren Sie im Folgemonat von Ihren Korrekturen. Buchen Sie häufig während des Monats, dann profitieren Sie noch schneller, wenn Sie ihren Bestand direkt nach dem Buchen im DATEV-Rechenzentrum aktualisieren. Die Stapel müssen dafür nicht festgeschrieben werden.

Tipp 2: Lassen Sie sich beim Neuanlegen von Geschäftspartner-Stammdaten unterstützen

Bei der Neuanlage eines Geschäftspartners während des Buchens in Kanzlei-Rechnungswesen werden die von der OCR-Erkennung ausgelesenen Werte automatisch in die entsprechenden Felder des Neuanlage-Dialogs übernommen (z. B. Name, IBAN, USt-IdNr.). Das fehleranfällige manuelle Erfassen von Feldern bei der Neuanlage der Stammdaten ist so immer seltener erforderlich.

Tipp 3: Nutzen Sie drei- und vierstellige Steuer- und Buchungsschlüssel

Der Automatisierungsservice Rechnungen nutzt die neuen drei- und vierstelligen Steuer- und Buchungsschlüssel beim Erstellen der Buchungsvorschläge. Falls Sie noch mit den bisherigen ein- und zweistelligen Steuerschlüsseln arbeiten, so werden diese im Buchungsvorschlag automatisch auf die neuen drei- und vierstelligen Steuer- und Buchungsschlüssel umgestellt. Eine manuelle Korrektur ist nicht erforderlich, auch wenn Sie bei anderen Buchungssätzen noch die bisherigen Steuerschlüssel verwenden.

Vorteil der neuen drei- und vierstelligen Steuer- und Buchungsschlüssel: Es können alle bisherigen und zukünftigen Steuersachverhalte abgebildet werden. Bei zukünftigen gesetzlichen Änderungen kann DATEV so flexibler als bisher die Steuerschlüssel anpassen