DATEV Meine Steuern - 24. Juni 2020

Digitaler Belegaustausch mit Mandanten mit abweichender Basisnummer

Mit DATEV Meine Steuern können ab dem 30.06.2020 auch Mandantenbestände (Ordnungsbegriffe) mit abweichender Basisnummer registriert werden. Sie können direkt aus dem Programm DATEV Einkommensteuer auf die digitalisierten Belege Ihres Mandanten zugreifen und diese mit der entsprechenden Formularzeile verknüpfen.

Bislang konnten nur Einkommensteuer-Mandantenbestände registriert werden, die keine von der Mandantennummer abweichende Basisnummer haben. Diese Änderung wurde durch eine erweiterte Erfassung von Ordnungsbegriffen in der Rechteverwaltung online ermöglicht. Somit können Sie uneingeschränkt für alle Einkommensteuer-Mandantenbestände den digitalen Belegaustausch mit DATEV Meine Steuern nutzen. Die Registrierung von Mandanten starten Sie wie gewohnt über die Schaltfläche „MyDATEV Mandantenregistrierung starten“ in den kontextbezogenen Links der Mandantenübersicht im DATEV Arbeitsplatz.

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Ordnungsbegriffen mit abweichender Basisnummer bei DATEV Meine Steuern wird die Pauschale DATEV E-Steuern Einkommensteuer (Basisnummer) ab 01.09.2020 dem aktuellen Preis für die Pauschale DATEV E-Steuern Einkommensteuer für Bestände ohne abweichende Basisnummer angepasst.

Auch für Freizeichnung online wird voraussichtlich ab Herbst 2020 das Bereitstellen von Steuererklärungen mit abweichender Basisnummer realisiert.