Bindung im Kanzleidesign - 20. März 2019

„Die Qualität der Drucke und die Aufmachung kommen sehr gut an“

Mit Bindung im Kanzlei­design bietet DATEV auch kleineren Kanzleien die Mög­lich­keit, ihre Ge­schäfts­unter­lagen einheitlich und pro­fes­sio­nell im eigenen Design drucken und binden zu lassen. Steuerberater Gerhard Dincher aus der Nähe von Saarbrücken spricht über die Vorteile.

DATEV magazin: Herr Dincher, Sie nutzen seit Mai 2018 das neue Druck- und Bindeangebot Bindung im Kanzleidesign der DATEV. Warum haben Sie sich als kleinere Kanzlei dafür entschieden?

GERHARD DINCHER: Anfangs war die Überlegung, eine neue Bindemaschine anzuschaffen. In diesem Zusammenhang haben wir dann überlegt, wer wann die Jahresabschlüsse drucken und binden soll. Mit der Bindung im Kanzleidesign hatte sich dieser Aufwand erledigt. Mit einem Abruf geschieht das nun mit Leichtigkeit. Wir haben derzeit eine neutrale Bindung gewählt, überlegen aber gerade, ob wir die Jahresabschlüsse nicht nach Jahren farblich anlegen sollten.

Wie haben Ihre Mandanten auf diese neue Art gebundener Druckexemplare reagiert?

Grundsätzlich haben bis jetzt alle Mandanten positiv auf die Papierpräsentation der Jahresabschlüsse reagiert. Die Qualität der Drucke und die optische Aufmachung sind sehr gut angekommen.

Was sind für Sie seit der Nutzung von Bindung im Kanzleidesign die wesentlichen Vorteile?

Zunächst spart uns die Nutzung von Bindung im Kanzleidesign einiges an Zeit. Die Bindung hat zudem eine sehr gute Qualität und Verarbeitung, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Drucker, Papier, Verbrauchsmaterial oder Bindemappen.

Foto: Makalo86 / Getty Images

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Weitere Informationen zu Bindung im Kanzleidesign finden Sie unter www.datev.de/bindung und in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1071446) einschließlich einem Servicevideo.

E-Mail: bindung@service.datev.de
Telefon: +49 911 319-34735

Bei der Gestaltung der Kanzleibindemappe oder des Kanzleilogos unterstützt der DATEV-Designerservice. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/ddv

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