Von der Finanzbuchführung bis hin zur Steuererklärung - 24. März 2016

Die neue Programmverbindung

Für Feststellungszeiträume ab 2015 wird das Bearbeiten von Personengesellschaften durch wesentliche Neuerungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro und dem Programm Gesonderte – und einheitliche – Feststellung (Programmteil von DATEV Einkommensteuer classic/comfort) deutlich verbessert.

Durch eine neue Programmverbindung können die Daten einer bilanzierenden Personengesellschaft aus Kanzlei-Rechnungswesen pro in die Erklärung zur Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung übergeben werden.

Voraussetzung mit neuer Buchungsmöglichkeit schaffen

Mit der neuen Buchungsmöglichkeit Zuordnung der Gesellschafter in Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Buchungen den jeweiligen Gesellschaftern zuordnen. Diese Zuordnung ist notwendig, damit die Programmverbindung zur Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung genutzt werden kann. Nur so können die relevanten Werte der Personengesellschaften und die mit der Gesamthand verknüpften Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter in das Steuerprogramm übernommen werden.

Programmverbindung nutzen

Die Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen pro werden dann automatisch in die neue Vorerfassung für Bilanzierende der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung übergeben. Eine manuelle Erfassung der Werte entfällt dadurch. Anschließend können die Daten in die Erfassungsformulare der Feststellungserklärung übernommen werden.

Freizeichnung der Erklärung durch den Mandanten

Die fertiggestellte Erklärung kann zusammen mit der E-Bilanz über das Portal DATEV Freizeichnung online elektronisch an den Mandanten zur Prüfung und Freigabe weitergeleitet werden. Eine E-Mail informiert Ihren Mandanten, dass die Kanzlei Dokumente im Portal bereitgestellt hat. Neben der DATEV SmartCard oder DATEV mIDentity kann Ihr Mandant auch das vereinfachte Authentifizierungsverfahren DATEV SmartLogin einsetzen. Hierfür ist keine zusätzliche Hardware oder Installation am PC notwendig.

Mit der neuen App DATEV SmartLogin kann sich Ihr Mandant in nur wenigen Schritten anmelden:

  • DATEV Freizeichnung am PC aufrufen und die App DATEV SmartLogin am Smartphone öffnen
  • Angezeigten QR-Code mit der App scannen und Ihr Mandant ist angemeldet
  • Per Mausklick kann Ihnen Ihr Mandant die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten versichern und die Freigabe erteilen

Freizeichnung der Erklärung durch den Mandanten

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Neue Kapitalkontenentwicklung: Zuordnung zu Gesellschafter (Dok.-Nr. 1080582)

Mit der Vorerfassung für Bilanzierende arbeiten (Dok.-Nr. 1036616)

Informationen zu DATEV Freizeichnung online finden Sie unter: www.datev.de/fzo