Mandantenbetreuung von DATEV - 26. März 2015

Die Kanzlei entlasten

Die Unterstützung der Mitglieder steht bei DATEV im Vor­der­grund. Dazu gehört auch, die Zu­sam­men­arbeit von Kanzlei und Man­dan­ten zu fördern und, wo es möglich ist, zu ent­las­ten – zum Beispiel mit An­sprech­partnern für Ihre Mandanten.

Wenn Sie eine Mandantenbetreuung mit DATEV vereinbaren, stellt DATEV kostenlos Ansprechpartner für Ihre Mandanten zur Verfügung – vorausgesetzt, der Mandant ist damit einverstanden.

Sie delegieren damit Aufgaben, die nicht zu Ihrem Kerngeschäft gehören, zum Beispiel regelmäßige Informationen zu ausgewählten unternehmensrelevanten Themen, zu Produktneuerungen oder zum Einsatz von ­DATEV-Programmen. Sie definieren selbst, welche Mandanten von DATEV betreut werden sollen.

Werden bei den Mandanten ­DATEV-Lösungen im Leistungsverbund oder im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft eingesetzt, bleiben die jeweiligen Vereinbarungen davon unberührt. Wenn Sie DATEV-Betreuung nicht für jeden Mandanten einzeln festlegen möchten, können Sie diesen Service auch für alle Ihre mandantengenutzten Beraternummern beauftragen.

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Alle Informationen und Formulare zur Man­dan­ten­be­treu­ungs­ver­ein­ba­rung finden Sie auf www.datev.de/mbv