Gehaltsabrechnung - 19. Dezember 2018

Die Darstellung verändert sich leicht

Ab 2019 ändert sich die Darstellung der Brutto/Netto-Abrechnung. Der Grund dafür liegt an der geänderten Entgeltbescheinigungsverordnung, kurz EBV.

Neue Darstellung nach der EBV

Die EBV definiert seit 01.07.2013, wie die monatliche Gehaltsabrechnung auszusehen hat und regelt, welche Vergütungsbestandteile auf der Abrechnung enthalten sein müssen. Mit den Änderungen der EBV stellt sich die Brutto/Netto-Abrechnung wie folgt dar.

Die bisher im oberen Bereich (Bruttobereich / Abbildung Nummer 1) dargestellten steuerfreien Lohnarten für Fahrtkosten, Doppelter Haushaltsführung, Verpflegungszuschüsse sowie Kilometergeld und Reisekosten, werden ab Januar 2019 im unteren Bereich (Nettobereich / Abbildung Nummer 2) ausgewiesen.

Die geänderte Darstellung des Brutto-/Nettobereiches hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag.