DATEV-Marktplatz - Online-Handel - 6. Juni 2023

Die Amazon-Buchhaltung mit Amainvoice optimieren

Immer mehr Unternehmen nutzen den Online-Handel und bieten Waren auf Marktplätzen wie Amazon an. Kanzleien stehen nicht zuletzt durch die Vielzahl an Geschäftsvorfällen vor Herausforderungen.

Ob kleiner Familienbetrieb oder weltweit agierender Großkonzern – kaum ein Unternehmen kann heute noch auf Online-Handel verzichten. Obwohl der deutsche E-Commerce 2022 nicht an die hohen Vorjahresumsätze anknüpfen konnte, lag der Umsatz erneut über 100 Milliarden Euro. Derweil bleibt der Handel über Amazon nicht ohne Risiken: von der korrekten Bemessung der Umsatzsteuer bis hin zur Buchung aller umsatzsteuerlich relevanten Geschäftsvorfälle und deren Belege. Nutzt ein Händler das Amazon Logistiksystem FBA kommen weitere Risikofaktoren hinzu. So die Meldung innergemeinschaftlicher Warenverbringungen oder die Bemessung der Umsätze in bis zu sieben Amazon EU-Lagerländern.

Online-Handel: Fehlende Transparenz birgt Risiken 

Selbst der kleinste Händler ist durch seine Verkaufsaktivität auf dem Marktplatz Amazon mit vielen verschiedenen umsatzsteuerlichen Sachverhalten in und außerhalb der EU konfrontiert. Dazu zählen unter anderem das Reverse Charge Verfahren, die OSS-Umsätze, das B2B-Verfahren und Schadensersatzzahlungen. All dies ist in der Buchführung lückenlos und transparent zu erfassen. 

Die größte Herausforderung der Amazon-Buchhaltung stellt allerdings die Abrechnung zwischen Amazon und dem Händler dar. Zahlungen von Kundinnen und Kunden gehen immer direkt an Amazon. Amazon sammelt pro Marktplatz die Umsatzerlöse über einen gewissen Zeitraum – allerdings nicht monatlich abgegrenzt. 

Im Rahmen dieser Abrechnung werden diverse Gelder für Kosten wie Werbung und Verkaufsgebühren einbehalten. Erst dann wird der Differenzbetrag aller Geschäftsvorfälle an den Händler überwiesen. Doch dabei werden weder die Unter-Geschäftsvorfälle transparent aufgegliedert noch die zugehörigen Belege bereitgestellt. 

Die fehlende Transparenz beim Online-Handel stellt Steuerberatungskanzleien vor Herausforderungen. Und zwar dann, wenn es darum geht, alle Vorgänge nachvollziehbar zu buchen und die Zahlungen gegen die Erlöse aufzulösen. 

Mit Amainvoice Fehler im Vorfeld erkennen 

Hier kommt die Lösung Amainvoice ins Spiel. Die Software des DATEV-Marktplatz Premium Partners amaZervice GmbH importiert Verkaufsdaten von Amazon-Händlern in die DATEV-Rechnungswesen-Programme. Darüber hinaus bereitet sie alle Geschäftsvorfälle für die Finanzbuchhaltung vorbereitend auf. Die lückenlose und saubere Dokumentation gibt dem Steuerberater und Händler die Sicherheit, die Anforderungen der Finanzämter zu erfüllen. 

Online-Handel mit Lösung von amaZervice

Die seit über zehn Jahren auf den Bereich E-Commerce spezialisierte Steuerberatungskanzlei Wirsching aus Höchberg vertraut auf Amainvoice. „Besonders viel Zeit sparen wir durch die Möglichkeit des digitalen Übertragens von bereits vorkontierten Buchungsstapeln und Belegbildern mithilfe des DATEV-Buchungsdatenservice, der Amainvoice mit der DATEV-Software verbindet“, sagt Steuerberaterin Sabine Wirsching. Darüber hinaus sorgt eine Umsatzsteuer-ID-Prüfung bei B2B-Verkäufen und ein personenbegleiteter Onboarding-Prozess dafür, dass potenzielle Fehler von Amazon-Händlern bereits erkannt werden, bevor sie zum Problem für die Steuerberatungskanzlei werden. Auch den Support von amaZervice schätzt die Kanzlei. So stehen kompetente Ansprechpartner sowohl Steuerberatern als auch Händlern helfend zur Seite. 

Die Kanzlei würde sich auch heute wieder für Amainvoice entscheiden. „Durch die Nutzung der von Amainvoice bereitgestellten Daten und Belegnachweise konnten wir in der Vergangenheit alle Umsatzsteuersonderprüfungen und Betriebsprüfungen unserer Amazon-Mandanten erfolgreich und ohne Beanstandungen abschließen“, so Sabine Wirsching. 

Mehr zum Thema