- 30. Juni 2022

DATEV unterstützt bei Energiepreispauschale

Die DATEV eG unterstützt mit Seminaren und Fachliteratur zum Thema Energiepreispauschale.

Erwerbstätigen soll als Entlastung für die gestiegenen Energiepreise 300 Euro zusätzlich auf das Bruttoeinkommen gezahlt werden. Die Kosten hierfür trägt der Staat, die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Da die Energiepreispauschale der Einkommenssteuer unterliegt, muss sie in der Steuererklärung deklariert werden. Selbständigen steht ein Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommenssteuer-Vorauszahlung in Aussicht. Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Seite mit FAQ zur Energiepreispauschale veröffentlicht.