Kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen dürfen ab sofort offiziell DATEVkommunal comfort einsetzen.
Seit dem 01.01.2021 dürfen gemäß § 94 Absatz 2 Gemeindeordnung für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nur noch Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind.
Das Softwarepaket DATEVkommunal comfort hat die vorläufige Zulassung der gpaNRW erhalten (Aktenzeichen: 3.30-010.010.060_00016). Somit steht dem Einsatz von DATEVkommunal comfort in kommunalen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen nichts im Wege.
Zusammen mit der gpaNRW bereiten wir derzeit die ordentliche Zulassung vor. Sobald es diesbezüglich neue Informationen gibt, werden wir darüber informieren.
Weitere Informationen im DATEV Hilfe-Center