Besonders elektronisches Steuerberaterpostfach - 22. Dezember 2022

DATEV schafft Lösung zur Anbindung

Ab 2023 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das beSt an Finanzgerichte übermittelt werden.

Steuerberatungskanzleien sind dann dazu verpflichtet, die technischen Einrichtungen zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) vorzuhalten und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.

beSt ist Teil im Postfachverbund vom Elektronischen Ge­richts- und Verwaltungspostfach (EGVP), besonderen elekt­ronischen Behördenpostfach (beBPo), besonderen elektro­nischen Anwaltspostfach (beA), besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) und elektronischen Bürger- und Orga­nisationenpostfach (eBO). Die Plattform wird künftig das zentrale Authentifizierungs- und Identifizierungsmedi­um für Steuerberaterinnen und Steuerberater sein und auch die Plattform, über die sie mit ihren Mandanten, der Justiz und Verwaltung kommunizieren und Daten austau­schen können. Um sich für das beSt registrieren zu können, erhalten Steuerberatungskanzleien einen Brief von der Bundessteuerberaterkammer mit einer Aufforderung zur Registrierung.

In DATEV DMS und der Dokumentenablage können beSt-Nachrichten über den Dokumentenkorb abgerufen sowie Dokumente über das Kontextmenü vorbereitet und versen­det werden. Mit der Version 13.21 wird allen Anwendern die technische Voraussetzung zur Anbindung der Steuerbe­raterplattform zur Verfügung stehen.

Mehr dazu

finden Sie unter www.datev.de/best  

Online-Seminar: „Das besondere Steuerberaterpostfach (beSt) – Anforderungen und Umsetzung mit DATEV“, www.datev.de/shop/78621