Damit es in Notfällen nicht länger dauert - 21. März 2019

DATEV Mitgliederhilfe unterstützt kurzfristig bei der Lohnabrechnung

Unerwartete Personalengpässe können die Lohnabrechnung zum Stocken bringen. Das kann für Kanzleien schwerwiegende Folgen haben – der Mandant muss unter Umständen Säumniszuschläge zahlen oder entzieht der Kanzlei sogar den kompletten Auftrag. Damit Kanzleien in einer solchen Situation ihr normales Lohngeschäft weiterführen können, pilotiert DATEV die neue Dienstleistung Mitgliederhilfe.

Exklusiv für Mitglieder übernimmt die Genossenschaft in Notsituationen oder im Vertretungsfalle kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum die Lohnabrechnung.

Wir rechnen Standard-Lohnfälle Ihrer bestehenden Mandate ab – für kurze Zeit oder auch länger bis zu maximal sechs Monaten. Sonderabrechnungsformen – beispielsweise im Bereich Bau – werden aktuell noch nicht unterstützt.

Mit Ende der Unterstützung – also spätestens nach einem halben Jahr – wird der Bestand wieder an die Kanzlei übergeben. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dauerhaft die Lohndienstleistung der DATEV in Anspruch zu nehmen. Informationen dazu unter www.datev.de/lohndienstleistung.

Das erweiterte Angebot der DATEV-Lohndienstleistung hilft Kanzleien, bei Personalausfall die Lohnabrechnung zu sichern. Etwas, das künftig ein fester Bestandteil des Risikomanagements bei der Lohnabrechnung der DATEV-Kanzleien werden kann.

Sie haben Interesse?

Weitere Informationen zum Leistungsspektrum, dem Ablauf, den Rahmenbedingungen und den Preisen finden Sie unter www.datev.de/mitgliederhilfe.