Auf der Plattform MeinFiskal steht die neue Lösung DATEV Kassenmeldung zur Verfügung.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit der Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber sind Unternehmen verpflichtet, alle elektronischen Aufzeichnungssysteme dem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese Pflicht betrifft sowohl bereits vorhandene Systeme, die bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden müssen, als auch neue Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden müssen. Weitere Details zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie im bereits erschienenen magazin-Beitrag: Kassenmeldepflicht – Gesetzlicher Hintergrund.
Einführung der DATEV Kassenmeldung
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet DATEV eine neue Lösung: Mit DATEV Kassenmeldung können Daten erfasst und eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
DATEV Kassenmeldung wird über die Plattform MeinFiskal bereitgestellt und kann von Unternehmen und von Steuerkanzleien genutzt werden. Für die Übermittlung werden DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin erforderlich.
Flexible Nutzungsmöglichkeiten
Die Nutzung der DATEV Kassenmeldung ist flexibel und kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
- Variante 1: Unternehmen können sich eigenständig auf MeinFiskal registrieren, die Kassenmeldung ausfüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.
- Variante 2: Auch Steuerberatungskanzleien können sich registrieren, die Kassenmeldung für ihre Mandanten ausfüllen und übermitteln. Dabei können sie Meldungen für mehrere Unternehmen in einem Account verwalten.
Vorteile der DATEV Kassenmeldung
- Die neue Lösung zur Kassenmeldung ermöglicht eine komfortable und formularbasierte Erfassung der notwendigen Daten und erfordert keine separate Registrierung bei Elster. Die Bearbeitung der Meldung ist geräteunabhängig. Erst für die Übermittlung an die Finanzverwaltung werden DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin erforderlich.
- Ein besonderer Vorteil der DATEV Kassenmeldung ist die langfristige Speicherung der Meldungen und Übermittlungsprotokolle in der DATEV-Cloud. Das bedeutet, dass Anpassungen und Änderungsmeldungen mit minimalem Aufwand vorgenommen werden können. Diese Funktion ist sowohl für Sie als Steuerberatungskanzlei als auch für Ihre Mandantschaft selbst nutzbar.
- Die DATEV Kassenmeldung erleichtert auch die Erstellung und Übermittlung von Änderungsmeldungen bei Anpassungen in der Betriebsstätte.
Geplante Erweiterungen
Langfristig sind weitere Funktionserweiterungen geplant, die die Möglichkeiten zur Vorbelegung einzelner Felder ausbauen und die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerkanzlei verbessern. So können beispielsweise durch einen Einladungsprozess weitere Personen zur Bearbeitung und Abgabe der Kassenmeldung berechtigt werden. Dies ermöglicht eine effiziente und nahtlose Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Kanzleien.
Unterstützung für Steuerberatungskanzleien
Für Steuerberatungskanzleien bietet die DATEV Kassenmeldung eine hervorragende Gelegenheit, ihre Mandanten bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen umfassend zu unterstützen. Durch die komfortable und sichere Lösung von DATEV können Sie Ihre Expertise einbringen und als vertrauenswürdiger Partner für die Kassenmeldepflicht auftreten.
Überzeugen Sie sich selbst und informieren Sie sich unter: go.datev.de/kasse.
Ein Benutzerkonto für die Kassenmeldung können Sie bzw. Ihre Mandantschaft einfach hier erstellen: https://meinfiskal.de. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt registrieren“ und nehmen Sie die erforderlichen Eingaben für die Registrierung vor.