Steuererklärung für gemeinnützige Vereine ab 2017 - 20. November 2018

DATEV bietet mit Körperschaftsteuer classic/comfort Unterstützung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 entfallen bei der Körperschaftsteuererklärung die drei bisherigen Mantelbögen. Die Finanzverwaltung führte die Formulare zu einem einheitlichen Haupterklärungsvordruck zusammen, kombiniert mit der neuen Anlage ZVE und weiteren Anlagen für steuerbefreite Körperschaften. Alle Steuerpflichtigen müssen künftig den neuen Hauptvordruck verwenden, unabhängig davon, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht oder eine Steuerbefreiung vorliegt. Mit […]

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 entfallen bei der Körperschaftsteuererklärung die drei bisherigen Mantelbögen. Die Finanzverwaltung führte die Formulare zu einem einheitlichen Haupterklärungsvordruck zusammen, kombiniert mit der neuen Anlage ZVE und weiteren Anlagen für steuerbefreite Körperschaften.

Alle Steuerpflichtigen müssen künftig den neuen Hauptvordruck verwenden, unabhängig davon, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht oder eine Steuerbefreiung vorliegt.

Mit dem Programm Körperschaftsteuer können Sie ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die Steuererklärung für eingetragene gemeinnützige Vereine erstellen und an die Finanzverwaltung übermitteln. Für alle anderen Körperschaften – beispielsweise wirtschaftliche Vereine oder rechtsfähige Stiftungen des privaten Rechts – bietet DATEV weiterhin das Tool Ergänzende Steuerformulare an.