UStVA und USt 1/11 - 23. September 2021

Datenübermittlung im Sammelverfahren bringt hohen Nutzen

Die Arbeiten rund um die UStVA sind häufig zeitkritisch. Stress vermeidet, wer dafür die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum nutzt.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und die Umsatzsteuer-Sonder­vorauszahlung (USt 1/11) werden über das DATEV-Rechenzentrum im soge­nannten Sammelverfahren übermittelt. Das gilt selbstverständlich auch für die konsolidierte UStVA und USt 1/11.

Beim Sammelverfahren werden die um­satzsteuerlichen Daten zunächst im DATEV-Rechenzentrum geparkt und nicht sofort an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Übermittlungstermin wird auf Basis der im Buchführungsbe­stand hinterlegten Stammdaten – mit oder ohne Fristverlängerung – automa­tisch ermittelt. Meist ist das der gesetz­liche Termin, also der 10. des Monats. An diesem Tag werden alle umsatzsteu­erlichen Daten inklusive konsolidierter UStVA und konsolidierter USt 1/11 je­weils gesammelt an die Finanzverwal­tung übermittelt.

Ihr Vorteil: Alle nachträglichen Ände­rungen, die sich auf die UStVA auswir­ken, können Sie einfach erneut ins DATEV-Rechenzentrum senden, so lan­ge, bis der jeweilige Übermittlungster­min erreicht ist. Das nachträgliche Übermitteln von berichtigten Umsatz­steuer-Voranmeldungen ist nicht mehr erforderlich.

DATEV übernimmt Verantwortung für termingerechte Übermittlung

Sobald Ihre Daten im DATEV-Rechen­zentrum angekommen sind, übernimmt DATEV die Verantwortung für die Über­mittlung an die Finanzverwaltung. Selbst bei einem Störungsfall gilt: keine Sorge. DATEV kümmert sich um die Klärung mit der Finanzverwaltung, sodass für Sie keinerlei Nachtei­le entstehen.

Ausblick: Sofortübermittlung

Für zeitkritische Ausnahmefälle, zum Beispiel in Urlaubszeiten, kön­nen Sie ab den DATEV-Programmen 15.0 (August 2021) die Sofortübermitt­lung aus dem Programm DÜ Formulare Rechnungswesen nutzen.

Mehr dazu

Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/hilfe/1070416