DATEV-Datenservices Rechnungswesen - 23. Juni 2022

Datenautobahn in die Buchführung

Die Daten Ihrer Mandantinnen und Mandanten für die Buchführung manuell zu erfassen, ist vielerorts keine beliebte Tätigkeit in den Kanzleien. Mit den DATEV-Datenservices Rechnungswesen ersparen Sie sich und Ihrem Team diese manuelle Arbeit.

Die Daten Ihrer Mandantinnen und Mandanten für die Buchfüh­rung manuell zu erfassen, ist vielerorts keine beliebte Tätigkeit in den Kanzleien. Kein Wunder, denn das ist fehleranfällig und kostet oftmals viel Zeit. Zeit, die anderweitig viel besser investiert wäre. Mit den DATEV-Datenservices Rechnungswesen ersparen Sie sich und Ihrem Team diese manuelle Arbeit, denn die Daten werden da­mit automatisiert nach Kanzlei-Rechnungswesen übertragen – schnell, reibungslos und dank DATEV-Cloud auch äußerst sicher.

Die Datenservices sind dabei flexibel. Die Daten können genauso einfach aus Faktura- und ERP-Systemen des Mandanten über­nommen werden wie von Scan-Apps, Online-Shops, Finanzdienst­leistern oder Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Amazon.

DATEV-Software beim Mandanten nicht zwingend

Die automatisierte Datenübernahme funktioniert auch dann, wenn der Mandant keine DATEV-Software einsetzt. Wichtig ist nur, dass in der Software-Lösung des Mandanten eine entspre­chende Schnittstelle umgesetzt ist.

So finden Sie in fünf Schritten die passende Schnittstelle zur Software-Lösung Ihres Mandanten

  1. Bringen Sie in Erfahrung, welche Software Ihr Mandant einsetzt.
  2. Erfassen Sie auf dem DATEV-Marktplatz im Suchschlitz den Namen dieser Software.
  3. Ist die Software auf dem Marktplatz gelistet, klicken Sie in der Trefferliste auf den Namen der Software und scrollen Sie bis zum Abschnitt Schnittstellen. Hier finden Sie die Bezeichnung des passenden DATEV-Datenservice Rechnungswesen.
  4. Holen Sie die Zustimmung des Mandanten für den künftigen digitalen Austausch der Daten ein.
  5. Bestellen Sie diesen Datenservice und richten Sie ihn ein. Folgen Sie dabei den Anweisungen zur Einrichtung in der MyDATEV Mandantenregistrierung. Oder wenden Sie sich an das Team des DATEV-Partner-Onboarding. Die Kollegen unterstützen Sie in einem kostenlosen Termin bei der Einrich­tung. Wenn Sie es wünschen, erhält Ihr Mandant eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen. Sobald er in seiner Lösung den Datenaustausch aktiviert hat, ist der digitale Datenaustausch startklar.

Sollte die Software-Lösung Ihres Mandanten nicht auf dem DATEV-Marktplatz gelistet sein: Kein Problem. Unter www.datev.de/marktplatz | Softwarehersteller ohne Partnerstatus | Soft­warehersteller mit Online APIs finden Sie eine Übersicht der Soft­ware-Hersteller, die einen DATEV-Datenservice umgesetzt haben, aber nicht auf dem DATEV-Marktplatz vertreten sind.

Wenn Sie in der Übersicht nicht fündig werden, dann wenden Sie sich an den Software-Hersteller bezüglich der Umsetzung eines DATEV-Datenservices. Falls der Software-Hersteller keinen Da­tenservice integrieren möchte, wenden Sie sich an Ihre kunden­verantwortliche Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner. Wir finden gemeinsam eine Lösung.