Seit April 2018 können Steuerberater mithilfe des von DATEV unterstützten Digitalen Finanzberichts Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen direkt an die Banken und Sparkassen ihrer Mandanten übermitteln. Der Steuerberater Marco Hess freut sich im Interview über den einheitlichen digitalen Workflow.
Was hat Sie veranlasst, den Digitalen Finanzbericht einzuführen?
Wir sind immer an digitalen modernen Lösungen interessiert und wollen diese möglichst bald nutzen. Deshalb waren wir bereits seit Beginn der Pilotphase im Juni 2017 dabei. Indem wir zunehmend digitalisieren, verbessern wir unsere Arbeitsabläufe.
Wann bewährt sich für Sie diese Form der digitalen Dateneinreichung?
Bei allen Mandanten, die Jahresabschlussdaten an die Bank liefern müssen. Zuvor sind die Bilanzen in Papier oder als E-Mail mit PDF-Anhang – natürlich verschlüsselt – rausgegangen.
Für wie viele Ihrer Mandanten nutzen Sie den Digitalen Finanzbericht und wie finden das Ihre Mandanten?
Mittlerweile nutzen wir ihn bei allen Mandanten, bei denen teilnehmende Banken Jahresabschlussdaten anfordern. Da die Mandanten generell die Einwilligung zur Übermittlung bei uns unterschreiben müssen, informieren wir sie teilweise auch direkt über diese neue Möglichkeit. Dabei sehen es die Mandanten eher neutral, denn es macht für sie keinen Unterschied, wie die Daten an die Banken kommen.
Wie haben Sie diese Mandanten ausgewählt?
Wenn Daten an die Bank übertragen werden müssen, dann ist dieser Mandant ein Kandidat für den Digitalen Finanzbericht. Das ist bei Darlehensverträgen oder Kontokorrentvereinbarungen der Fall.
Was sagen die Banken dazu?
Die Banken sind begeistert, da sie eine Zeitersparnis haben im Bereich der Dateneingabe. Die Daten fließen direkt in deren Systeme zur Bewertung des Mandanten und für das Rating. Hier ist keine manuelle Eingabe von PDF oder Papier mehr nötig.
Wo sehen Sie die Vorteile für sich?
Die Vorteile für uns liegen in einem einheitlichen digitalen Workflow bei der Jahresabschlusserstellung. Mit dem Assistenten ist die Übermittlung an die Bank beendet und wir müssen kein Papierexemplar an die Bank leiten oder eine separate E-Mail mit PDF Anhang.
War diese neue Form der Einreichung von Jahresabschlussdaten für Sie Anlass, Ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern?
Wir haben das zuvor ebenfalls für unsere Mandanten gemacht. Insoweit haben wir unser Angebot nicht erweitert, sondern nur etwas verändert.
Sehen Sie noch andere Anwendungsszenarien?
Es wäre wünschenswert, wenn die Banken auf dem selben Weg Daten an die Kanzlei zurückübertragen würden, wie zum Beispiel Umsätze aus laufenden Darlehensverträgen des Mandanten, die wir als Kanzlei in die aktuelle Finanzbuchführung übernehmen könnten.
Einige meiner Mandanten müssen regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen bei ihrer Bank abgeben. Es wäre gut, wenn dieser Weg auch hierfür verwendet werden könnte.
Die Aussage, der Digitale Finanzbericht beschleunige Kreditverfahren steht dabei immer im Raum. Was sind Ihre Erfahrungen dazu?
Die Bank ist schneller in der Lage, sich ein genaues Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu machen, da detailliertere Daten im System zur Verfügung stehen. Vorher haben die Banken sie zum Teil händisch erfasst. Insoweit kann ich das schon bestätigen.
MARCO HESS, Steuerberater und Rechtsanwalt
Fotos: Reinhardt & Sommer, Potsdam; Marco Hess
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