Wer sein Privatvermögen vor allen denkbaren Risiken abschotten möchte, sollte dies frühzeitig angehen. Sofern man den eigenen Kindern oder seinem Ehegatten vertraut, hat man viele Möglichkeiten – nicht nur, um Steuern zu sparen. Werden allerdings zeitliche Aspekte nicht beachtet, kann der beabsichtigte Vermögensschutz wie ein Kartenhaus zusammenbrechen.
Die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem erwirtschafteten Vermögen haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Der Bestand wird nicht mehr nur durch Inflation oder Steuern bedroht, sondern darüber hinaus durch unternehmerisches Handeln, Finanzierungen, aber auch Scheidungen oder Erbfälle. All diese Ereignisse bergen die Gefahr eines Haftungszugriffs von potenziellen Gläubigern, wie in der Titelstory des DATEV magazins 2/2016 anschaulich verdeutlicht wird. Gerade Manager oder Unternehmer sollten frühzeitig Voraussetzungen schaffen, um ihr privates Vermögen vor dem Zugriff von Dritten zu schützen, weiß Rechtsanwalt Uwe Martens aus Frankfurt/M.
Gestaltungsoptionen
Gemeint sind rechtlich zulässige Gestaltungen, die dem Ziel dienen, das private Vermögen auf Familienmitglieder, eine Stiftung oder einen Trust zu übertragen, um so den Zugriff von Dritten wie etwa Banken, dem Finanzamt oder dem Exgatten bzw. Pflichtteilsberechtigten zu verhindern. Asset Protection – deutsch: Vermögensschutz – heißt hier das Zauberwort. Zur Abschottung des Privatvermögens von unternehmerischen Risiken kommen zum Beispiel Güterstandsschaukeln oder Familiengesellschaften in Betracht; aber auch die Übertragung des Familienwohnheims kann eine Option sein, wie Steuerberater Frank Wehr aus München erläutert. Vermögensschutz dient also nicht nur der Absicherung gegen Wertverlust, Inflation oder Entwertung, sondern bietet vielmehr die Möglichkeit, das eigene Kapital vor dem künftigen Zugriff von Dritten zu schützen.
Rechtzeitig vorsorgen
Doch Vorsicht! Damit im Ernstfall das Betriebsvermögen und insbesondere das davon getrennte Privatvermögen einer derartigen Haftung tatsächlich entzogen sind, muss man rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen. Erforderlich ist, die Weichen frühzeitig zu stellen – nicht erst wenn das Kind bereits im Brunnen liegt, mahnt Rechtsanwalt Florian Schuh, Frankfurt/M., aufgrund seiner Erfahrung aus der Beratungspraxis. Zeichnet sich bereits ein Haftungstatbestand ab, wie etwa die Insolvenznähe, können die oben beschriebenen Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist also, die Abschottung des Vermögens zu vollziehen, bevor sich ein künftiges Haftungsrisiko abzeichnet, wie Rechtsanwalt Uwe Martens, Frankfurt/M. erläutert.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Gestaltungen, die dazu dienen, das private Vermögen bei schwer kalkulierbaren Risiken oder drohenden Schadensersatzklagen abzusichern, haben in den USA und England schon länger Tradition. Inzwischen wird der Vermögensschutz auch hierzulande zu einer immer wichtigeren Disziplin. Asset Protection ist aber kein eigenes Rechtsgebiet, sondern vielmehr eine interdisziplinäre Gestaltung, die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater erfordert. In jedem Fall bietet sich dem steuerlichen beziehungsweise rechtlichen Berater ein spannendes, vielschichtiges Betätigungsfeld. Tangiert sind das Erb- und Steuerrecht ebenso wie das Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Um Vermögensinhaber rechtzeitig zu unterstützen, bietet sich die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Steuerberater und Rechtsanwalt geradezu an.
Ausblick
Ein Leben lang Schutz und Ruhe zu haben, das muss kein Wunschdenken bleiben. Gut beraten, richtig vorbereitet sowie unter Mithilfe von Experten umgesetzt, kann es gelingen, das eigene Vermögen abzusichern, bevor man Kenntnis von einer Klage hat, die Insolvenz droht oder das Engagement in einem Geschäft oder Investment ansteht.
Über den Autor:
Robert Brütting ist Rechtsanwalt in Nürnberg sowie Fachjournalist für Recht. Bei DATEV arbeitet er als Redakteur und schreibt unter anderem für das DATEV magazin.