Finanzbuchführung - 11. Dezember 2018

Das neue Buchungsjahr

Eine gute Qualität braucht ein gutes Fun­da­ment. Das gilt auch in der Finanz­buch­füh­rung. Wer im neuen Bu­chungs­jahr von Anfang an alles richtig macht, hat im Nach­hi­nein weniger Arbeit und ein besseres Ergebnis. Im Rech­nungs­wesen ge­bührt einigen Punkten eine be­son­de­re Auf­merk­sam­keit.

Korrekte Kontenzwecke

Wenn bei der Jahresübernahme nach 2019 in den Rechnungswesen-Programmen Kontenzweckfehler angezeigt werden, empfiehlt es sich, diese vor dem Buchen zu korrigieren. Nur Buchungen mit korrekten Kontenzwecken sorgen dafür, dass die Werte im Jahresabschluss für 2019 richtig sind.

Zuordnung zu Gesellschafter löst das Buchen auf Endnummern ab

Falls für Personengesellschaften noch die Endnummernlogik genutzt wird, werden diese mit der Jahresübernahme in das Wirtschaftsjahr 2019 automatisch auf das Buchen „Zuordnung zu Gesellschafter“ umgestellt.
Damit erfolgt die Zuordnung eines Gesellschafters nur noch über die Auswahl des Gesellschafters und nicht mehr über das Buchen des Kontos mit der jeweiligen Endnummer.

Zeitnah buchen – jederzeit eine aktuelle Basis für Beratungen

DATEV empfiehlt beim täglichen Buchen flächendeckend die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen:

  • mit dem digitalen Belegbuchen sowie dem elektronischen Bankbuchen (Buchen elektronischer Belege) effizienter buchen.
  • mit dem DATEV Zahlungsdatenservice Paypal-Umsätze automatisiert verarbeiten.

Sind die Prozesse etabliert, eröffnen sich Freiräume, die sich für eine dauerhafte Beratung der Mandanten nutzen lassen. Denn eine aktuelle Finanzbuchführung spricht für sich: Sie hat eine hohe Qualität und ist die perfekte Basis dafür, Mandanten optimal zu betreuen.

Fotos: Dilen_ua; elenabs; Mykyta Dolmatov / Getty Images

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Der Kontenzweck – Grundlage für Ihre Auswertungen (Dok.-Nr. 1000007)

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