Jahresabschluss - 24. Januar 2023

Branchenpaket für Wohnungsunternehmen

Wohnungsunternehmen müssen den Jahresabschluss abweichend vom Handelsgesetzbuch erstellen. Maßgeblich hierfür ist die im Kurzen sogenannte Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen. Das DATEV Branchenpaket erleichtert Ihnen die Abwicklung für Ihre Mandantinnen und Mandanten.

Mandanten, die unter die „Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen“ fallen, müssen den Jahresabschluss – Bilanz und GuV – abweichend von Paragraf 266 Abs. 2, 3 und Paragraf 336 Abs. 2 S. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellen.

Sind Ihre Mandanten betroffen?

Betroffen sind Wohnungsunternehmen, die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften sind. Sie sind zudem von der Formblattverordnung insofern betroffen, falls sie eine der folgenden Kriterien erfüllen. Sie befassen sich mit

  • dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen,
  • der Betreuung von Wohnungsbauten oder Eigenheimen,
  • der Errichtung und Veräußerung von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und
  • Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Branchenpaket für Wohnungsunternehmen

DATEV unterstützt Sie mit dem Branchenpaket für Wohnungsunternehmen bei der laufenden Finanzbuchführung durch einen branchenspezifischen Kontenrahmen und aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Mit dem Branchenpaket für Wohnungsunternehmen erstellen Sie den Jahresabschluss automatisiert nach der Vorlage der Formblattverordnung. Mittels Ergänzungstaxonomie der Wohnungswirtschaft können Sie den Jahresabschluss elektronisch bei der Finanzverwaltung einreichen.