Um das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen, sind grundsätzlich keine besonderen technischen Vorbereitungen zu treffen.
Um das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen, sind grundsätzlich keine besonderen technischen Vorbereitungen zu treffen, prinzipiell genügen ein handelsüblicher PC und ein Internetzugang. Die Hersteller von Kanzlei-Software sind gerade dabei, die Schnittstelle der Bundeskammer in ihre Lösungen zu integrieren. Kanzleien, die keine Fach-Software verwenden, werden über einen lokalen Client auf das beSt zugreifen können, den die Bundessteuerberaterkammer kostenfrei bereitstellt.
Vorhanden sein muss aber ein gültiger Personalausweis (Online- Ausweis) mit freigeschalteter eID-Funktion, da die Zugriffsberechtigung über diese Funktion abgesichert wird. Sollte auf dem persönlichen Online-Ausweis die eID-Funktion noch nicht aktiviert sein, empfiehlt es sich also, dies frühzeitig zu veranlassen. Die Aktivierung der eID eines bestehenden Personalausweises oder das Rücksetzen einer vergessenen Ausweis-PIN kann online beantragt werden (www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de). Falls sogar erst ein neuer Personalausweis beantragt werden muss, ist eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen einzuplanen.
Für den Einsatz der eID-Funktion wird dann ein zertifizierter Kartenleser benötigt. Alternativ dazu kann auch ein Smartphone oder Tablet verwendet werden, das den Near-Field-Communication- Standard (NFC) unterstützt. Die außerdem nötige Software AusweisApp2 wird frei im Internet bereitgestellt. Über diese App werden dann für die Authentifizierung die Ausweisdaten nach Freigabe durch den Nutzer elektronisch übermittelt. Auf der Website der AusweisApp2 wird eine stets aktuelle Liste der kompatiblen Geräte gepflegt (www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser).
Nur Berufsträger sind nach dem gesetzlichen Rechtekonzept des beSt berechtigt, Nachrichten zu versenden. Die Abholung und die Vorbereitung von beSt-Nachrichten können jedoch an ausgewählte Mitarbeiter delegiert werden. Dafür müssen neben technischen Voraussetzungen auch Rechtevergaben und mögliche Anpassungen der Kanzleiprozesse berücksichtigt werden.
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