Public Sector - 26. März 2021

Automatische Zinsberechnung der Gewerbesteuer nach Gesetzesbeschluss bereits umgesetzt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 12.02.2021 dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.

Dies hat zur Folge, dass im Rahmen dieses Gesetzesbeschlusses auch die zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019 verlängert wird. Der Beginn des Zinslaufes für das Gewerbesteuerveranlagungsjahr 2019 beginnt somit sowohl für Erstattungs- als auch für Nachzahlungszinsen gleichermaßen am 01.10.2021.

Die automatische Zinsberechnung zur Gewerbesteuer im Programm DATEV Kommunale Abgabe wurde mit dem Service-Release DATEV Kommunale Abgabe V. 9.25 am 19.03.2021 angepasst.