Tipps zur Geschäftsfeldübersicht - 24. April 2014

Arbeitsschritte bei der elektronischen Übermittlung

Seit Januar 2013 gibt es im DATEV Arbeitsplatz pro unter den Geschäftsfeldübersichten Steuern die Übersicht „Elektronische Übermittlung“. Diese können Sie vielfältig nutzen, zum Beispiel um bereitgestellte ELSTER-Daten später direkt aus dem Arbeitsplatz pro an das Finanzamt zu schicken.

ELSTER-Übermittlung von Steuererklärungen aus dem Arbeitsplatz pro

Sie können in den DATEV-Steuerprogrammen Steuererklärungen zur späteren Übermittlung bereitstellen. Das Senden der Erklärungen stoßen Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem DATEV Arbeitsplatz pro an.
Die Bereitstellung zur späteren Übermittlung (möglich ab VZ 2011) nutzen Sie insbesondere dann, wenn Sie fertiggestellte Erklärungen vor der elektronischen Übermittlung noch mit dem Mandanten besprechen möchten.

So gehen Sie vor:

  1.  Das Bereitstellen der Erklärung veranlassen Sie direkt im jeweiligen Steuerprogramm über „Mandant | Daten senden“.
  2. Aktivieren Sie im folgenden Dialogfenster unter „Elektronische Datenübermittlung“ das Kontrollkästchen „Bereitstellen zur späteren Übermittlung an das Finanzamt“.

Alternativ können Sie die Erklärungsdaten auch über „Mandant | Ausgeben“ zur späteren Übermittlung bereitstellen.
Sind keine Änderungen erforderlich, können Sie die Datenübermittlung der im DATEV-Rechenzentrum ,geparkten’ Erklärung direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz pro starten.

So aktivieren Sie die elektronische Übermittlung aus dem DATEV Arbeitsplatz pro:

  1. Öffnen Sie die Übersicht „Elektronische Übermittlung“.
  2. Markieren Sie den Mandanten.
  3. Klicken Sie im Bereich der kontextbezogenen Links im Ordner Steuern auf den Link „Bereitgestellte Daten an das Finanzamt übermitteln“.

Prüfen, ob die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist

Die Geschäftsfeldübersicht zeigt ebenfalls, ob und wann eine bestimmte, elektronisch übermittelte Steuererklärung bei der Finanzverwaltung eingegangen ist:

  1. Öffnen Sie dazu im Arbeitsplatz pro die Geschäftsfeldübersicht „Elektronische Übermittlung“.
  2. Markieren Sie in der Übersicht die Zeile mit dem gewünschten Mandantenbestand und Veranlagungszeitraum.
  3. Klicken Sie im Bereich der kontextbezogenen Links auf „ELSTER-Informationen aktualisieren“. Dann sehen Sie über eine Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum, dass die angezeigten Informationen aktuell sind.

In der Spalte „Übermittlungsstatus“ sehen Sie, ob die Daten bei der Finanzverwaltung eingegangen sind („bei Finanzverwaltung eingegangen“); in der Spalte „Eingang Finanzverwaltung“ sehen Sie das Datum.

DATEV-Software: Aktuelle Informationen zu den kommenden Releases finden Sie auf www.datev.de/service-release

MEHR DAZU

ELSTER-Übermittlung von Steuererklärungen und Bereitstellung von Erklärungsdaten zur späteren Übermittlung: Info-Datenbank (Dok.-Nrn. 1080494 und 1021955) oder im Servicevideo „ELSTER-Übermittlungen von Steuererklärungen“ auf www.datev.de/servicevideo

Den Eingang bei der Finanzverwaltung prüfen: Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070420) oder im Servicevideo „ELSTER-Status Steuern“ auf www.datev.de/servicevideo

Damit Ihre Daten immer aktuell in der Übersicht angezeigt werden, beachten Sie bitte das Dokument „ELSTER: Aktualisieren der Übersicht Elektronische Übermittlung“ (Dok.-Nr. 1070465).

Dialogseminar online: Ihr Weg zur elektronischen Steuererklärung – Umsetzung mit den DATEV-Steuerprogrammen (Art.-Nr. 73682)