DATEV E-Steuern - 11. Februar 2026

Antrag auf Fristverlängerung

Fristverlängerungen digital, schnell und jederzeit im Blick mit DATEV E-Steuern.

Der Antrag auf Fristverlängerung ist vollständig in den Prozess DATEV E-Steuern integriert. Über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung erstellen und übermitteln Sie Ihre Anträge direkt an das zuständige Finanzamt – elektronisch, medienbruchfrei und rechtssicher.

Dank der Statusübersicht behalten Sie jederzeit den Überblick über alle laufenden Anträge in der Kanzlei. Sie sehen auf einen Blick, welche Fristverlängerungen eingereicht, in Bearbeitung oder bereits erledigt sind.

So fügt sich der Antrag auf Fristverlängerung nahtlos in Ihren digitalen Steuerprozess ein – und Sie profitieren von:

  • Weniger administrativem Aufwand
  • Mehr Transparenz über den Bearbeitungsstatus
  • Weniger Medienbrüchen und Rückfragen
  • Effizienterer Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung

Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1039320

Alle Leistungen aus dem Prozess DATEV E-Steuern finden Sie unter: https://go.datev.de/esteuern

Hier geht´s zur Cloud-Anwendung Kommunikation Finanzverwaltung: Antrag auf Fristverlängerung