Anpassungsanträge voll digital - 10. Dezember 2019

Anpassung von Steuervorauszahlungen jetzt elektronisch auch in Niedersachsen möglich

Ab sofort ist auch im Bundesland Niedersachsen die Übermittlung des Antrags auf Anpassung von Vorauszahlungen für 2019 und 2020 möglich. Somit nimmt jetzt jedes Bundesland die Anpassungsanträge der Vorauszahlungen elektronisch entgegen.

Für folgende Steuerarten können Sie Anträge erstellen:

  • Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)
  • Besteuerungsgrundlagen ESt
  • Kirchensteuer
  • Gewerbesteuer (für Stadtstaaten)
  • Gewerbesteuermessbetrag
  • Körperschaftsteuer

Den Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen rufen Sie direkt aus den DATEV-Programmen Steuergestaltung oder ESt-Vorausberechnung (in ESt comfort enthalten) über Fall | Kommunikation mit der Finanzverwaltung auf. Der Antrag ist so automatisch mit allen verfügbaren Daten sowie der Begründung vorbelegt. Individuelle Änderungen sind jedoch jederzeit möglich.

Haben Sie die genannten Programme nicht im Einsatz, klicken Sie im DATEV Arbeitsplatz auf die Navigationsschaltfläche „Digitale Kommunikation mit Institutionen“. Über „Elektronische Anpassungsanträge Vorauszahlungen“ legen Sie den Anpassungsantrag an und erfassen Ihre Daten. Im Anschluss kann der Antrag an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die elektronische Übermittlung des Antrags auf Anpassung der Vorauszahlungen ist eine Leistungskomponente im Prozess DATEV E-Steuern. Informationen dazu finden Sie unter www.datev.de/esteuern.