Die papierlose Kommunikation mit den Finanzbehörden wird weiter ausgebaut. Neben dem bereits seit längerem durchführbaren elektronischen Einspruch, ist seit Februar 2018 auch die elektronische Übermittlung des Antrags auf Anpassung von Vorauszahlungen möglich.
Die meisten Bundesländer nehmen daran teil. Nur Mandanten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen sich noch etwas gedulden.
Installieren Sie das Service-Release Digitale Kommunikation, dann können Sie sofort loslegen: Klicken Sie im DATEV Arbeitsplatz auf den Navigationsbereich Digitale Kommunikation mit Institutionen. Rufen Sie die Übersicht Elektronische Anpassungsanträge Vorauszahlungen auf. Klicken Sie auf Anpassungsantrag anlegen.
Für folgende Steuerarten können Sie Anträge stellen:
- Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)
- Besteuerungsgrundlagen ESt
- Kirchensteuer
- Gewerbesteuer (für Stadtstaaten)
- Gewerbesteuermessbetrag
- Körperschaftsteuer
Als Nutzer der Programme Steuergestaltung oder dem in ESt comfort enthaltenen Programm ESt Vorausberechnung können Sie vorab prüfen, ob ein Antrag grundsätzlich sinnvoll ist. Zur elektronischen Übermittlung rufen Sie ihn dann direkt aus der ESt Vorausberechnung oder Steuergestaltung über Fall | Kommunikation mit der Finanzverwaltung auf. Dieser ist bereits automatisch mit allen Daten sowie der Begründung vorbelegt. Eine individuelle Änderung ist jederzeit möglich.
Die elektronische Übermittlung des Antrags auf Anpassung der Vorauszahlung ist eine weitere Leistungskomponente im Prozesse DATEV E-Steuern. Informationen dazu finden Sie unter
www.datev.de/esteuern
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