LEXinform-Community - 17. Juni 2013

Anhängige Verfahren bei Finanzgerichten

Im Gegensatz zum Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichen die Finanzgerichte die bei ihnen anhängigen Verfahren grundsätzlich nicht.

Im Gegensatz zum Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichen die Finanzgerichte die bei ihnen anhängigen Verfahren grundsätzlich nicht. DATEV bietet Ihnen als Nutzer der Datenbank LEXinform daher die Möglichkeit, im Zuge der Kollegenhilfe Ihre bei den Finanzgerichten eingereichten Verfahren zu veröffentlichen.
Schicken Sie uns Ihre Klagen und nicht veröffentlichten Urteile, die auch für Berufskollegen interessant sind. Über LEXinform können Sie sich im gegenseitigen fachlichen Austausch über anhängige Verfahren Ihrer Kollegen informieren und sich und Ihre Klagen bekannt machen.

Beispiel

Abzugsfähigkeit entstandener Verwaltungskosten im Rahmen der Abgeltungssteuer

Ein Berufskollege veröffentlichte in LEXinform seine Klage vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg zur Frage der Abzugsfähigkeit entstandener Verwaltungskosten im Rahmen der Abgeltungssteuer (Az. 9 K 1637/10). Diese Information ermöglichte es anderen Steuerberatern frühzeitig, für eigene Mandanten Einspruch nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO einzulegen.
Das FG Baden-Württemberg gab der Klage statt und begründete dies ausführlich (Pressemitteilung siehe LEXinform aktuell Heft 08/2013, S. 4). Der Steuerberater informierte die LEXinform-Redaktion, dass die Finanzverwaltung Revision eingelegt hat. Schon bevor der BFH offiziell informiert, haben Sie dadurch die Möglichkeit, das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO zu beantragen (BFH-Az. VIII R 13/13).

Mehr dazu

MEHR DAZU

finden Sie im LEXinform-Dokument „von Beratern – für Berater“ (Dok.-Nr. 2300159).

LEXinform Steuern/Recht/Wirtschaft pro (Art.-Nr. 65520) unter www.datev.de/shop