Anwalt classic pro - 17. Juni 2013

Änderungen zum 2. Kostenrechts­modernisierungsgesetz

Einige gesetzliche Änderungen stehen in Kürze für Anwälte und Notare an. Ein extra Service-Release wird ­zeitnah zur Verfügung gestellt.

Zum 1. Juli 2013 soll voraussichtlich das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft treten. Damit wird es Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geben. Gleichzeitig wird die Kostenordnung (KostO) für Notare durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotGK) ersetzt. Auch das Gerichtskostengesetz (GKG) ändert sich. Der genaue Gesetzeswortlaut wird im Juni (und damit nach Redaktionsschluss) bekannt.
Anwendern von Anwalt classic pro werden alle gesetzlichen Änderungen zeitnah zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle per gesondertem Service-Release zur Verfügung gestellt, voraussichtlich zur Programm-DVD DATEV pro 6.1 (Anwalt classic pro V.3.21). Phantasy-Anwendern wird das Servicerelease als DFÜ-Download zur Programm-DVD DATEV pro 6.1 bereitgestellt (Phantasy V.5.75). Folgende wesentlichen Änderungen werden in Anwalt pro und Phantasy umgesetzt:

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Rechtsanwaltsgebühren werden angehoben: Bei den Wertgebühren gibt es eine neue Gebührentabelle mit neuen Gegenstandswertstufen, bei Betragsrahmengebühren neue Beträge. Im Sozialrecht sind strukturelle Änderungen vorgesehen, zum Beispiel die Umstellung von verminderten Gebühren auf echte Anrechnung sowie Änderungen bei der fiktiven Termingebühr. Spezielle Einzelfälle, beispielsweise einzelne Anrechnungen von Gebühren, werden neu geregelt, außerdem sind neue Auslagenregelungen für Farbkopien, elektronische Dateien und Abwesenheitsgeld geplant.

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Die Vergütungsregeln für Notare sollen auf eine neue Grundlage gestellt werden: Ein neues „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“ (GNotKG) soll die bislang geltende Kostenordnung (KostO) ersetzen. Neben einer Anpassung der Gebührentabellen wird es auch etliche strukturelle Änderungen geben.

Gerichtskostengesetz (GKG)

Die Gerichtsgebühren erhöhen sich. Dies hat Auswirkungen auf die Maßnahmen Mahnbescheid (Anhebung der Mindestgebühr von 23 auf 25 Euro) sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anhebung der Gebühr von 15 auf 20 Euro).

Mehr dazu

MEHR DAZU

Informationen zum aktuellen Stand des Gesetz­gebungs­verfahrens und zur Bereit­stellung der geplanten Service-Releases sowie ein spezielles Seminar­angebot zum KostRMoG (Art.-Nr. 73991) finden Sie auf
www.datev.de | Service | Service für Anwender | Office-Management | Meldungen im Überblick und unter
www.datev.de/kostenrecht.