Mehr Einheitlichkeit und mehr Sicherheit für den Zahlungsverkehr in der EU – das sind die Ziele der EU-Richtlinie PSD2 und deren Umsetzung in nationales Recht, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Änderungen ergeben sich vor allem beim Übermittlungsverfahren HBCI PIN/TAN.
Eine der wesentlichen Änderungen: Das Gesetz schreibt für den Abruf von Kontoumsätzen eine „starke Authentifizierung“ vor. Demnach muss künftig bei Kontoumsatzabfragen mit dem HBCI PIN/TAN-Verfahren spätestens alle 90 Tage eine TAN eingegeben werden.
Kontoumsätze per HBCI PIN/TAN abzurufen wird künftig also umständlicher. Das betrifft auch die DATEV-Programme Zahlungsverkehr und Bank online.