ELSTER - 30. Mai 2017

Änderungen bei der Elektronische Datenübermittlung

Die Finanzverwaltung wird die Elektronische Datenübermittlung ab dem 1. Januar 2018 für den Veranlagungszeitraum 2017 für alle Steueranwendungen nur noch ohne Abgabe der Komprimierten Erklärung (Authentifizierungsverfahren) zulassen.

Falls Sie für die ELSTER-Übermittlung der Steuererklärungen zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren mit Abgabe der komprimierten Erklärung nutzen, empfehlen wir Ihnen frühzeitig auf die authentifizierte Übermittlung umzustellen.