Die Übergangszeit für nicht authentifizierte Übermittlungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Lohnsteuer-Anmeldungen endet am 31. August 2013. Danach werden nicht authentifizierte Übermittlungen abgewiesen.
Wenn Sie die Daten per Telemodul DÜ Rechnungswesen übermitteln, müssen Sie die authentifizierte Übermittlung aktivieren. Die dafür erforderlichen Zertifikate sind über ein Portal der Finanzverwaltung (z. B. www.elsteronline.de) zu beantragen. Die Bearbeitungszeit dafür kann nach Aussage der Finanzverwaltung bis zu zwei Wochen dauern. Die Zertifikate sind zeitlich befristet und müssen in der Regel alle zwei bis drei Jahre erneuert werden.
Rechenzentrum übernimmt Aufgaben
Wir empfehlen Ihnen, die Daten über das DATEV-Rechenzentrum zu übermitteln, denn damit entfällt Ihr Aufwand für das Beantragen, Einrichten und die Pflege der erforderlichen, zeitlich befristeten Zertifikate. Dieser Übermittlungsweg ist bereits automatisch durch DATEV authentifiziert. Damit ist alles für Sie erledigt.
Bitte informieren Sie auch Ihre selbstbuchenden Mandanten über diese
gesetzliche Neuerung.
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Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1020909), unter www.datev.de/ustva oder www.elster.de.