Steuern - 28. Mai 2014

2014 neues Verfahren zum Kirchensteuerabzug

Unternehmen, die kapitalertragsteuerpflichtige Zahlungen an ihre Gesellschafter tätigen, müssen künftig die Kirchensteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Dazu müssen sie jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern die Kirchensteuerabzugsmerkmale ihrer Gesellschafter abfragen.

Für diesen vorgeschriebenen Abruf von Konfession und Kirchensteuersatz (§ 51a Abs. 2c EStG) muss sich jedes Unternehmen (z. B. eine GmbH) einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren und ein Zertifikat für das BZSt Online-Portal (BOP) erwerben. Diese Registrierung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Verwendet werden kann auch ein bereits bestehendes BOP-Zertifikat oder ein ELSTER-Zertifikat. Nach dem Registrieren muss die GmbH noch die Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren beantragen.

Es ist rechtlich nicht möglich, dass Dritte, zum Beispiel der Steuerberater oder DATEV, das Zulassungsverfahren für die GmbH übernehmen. Soll der Steuerberater den Abruf für die GmbH übernehmen, muss er sich ebenfalls für dieses Verfahren anmelden.

Widerspruch gegen Weitergabe bis 30. Juni

Der Kirchensteuerpflichtige (z. B. der Gesellschafter) kann der Weitergabe seiner Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) mit einem amtlichen Vordruck („Erklärung zum Sperrvermerk“) bis zum 30. Juni 2014 beim BZSt widersprechen.

Weitere wichtige Termine

  • Bis 31. August 2014 sollte das oben genannte Zulassungsverfahren abgeschlossen sein.
  • Zwischen 1. September und 31. Oktober 2014 muss die Abfrage der KiStAM der Gesellschafter als Empfänger von Kapitalerträgen beim BZSt stattfinden.
  • Ab 1. Januar 2015 ist das Ergebnis der Abfrage der KiStAM im Rahmen der Kapitalertragsteueranmeldung zu verwenden.

DATEV-Software:

Aktuelle Informationen zu den kommenden Releases finden Sie auf www.datev.de/service-release

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Das BZSt hat für Fragen zu diesem neuen Verfahren eine eigene Hotline eingerichtet:

Tel. 0800 800 754 55

Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1036465) „Kirchensteuerabzugsverfahren ab 2014“.