Erfolgreiche Pflege­satz­ver­hand­lungen - 28. August 2014

Zahlenmaterial als Stütze nutzen

Die Ver­hand­lun­gen über den Pflege­satz ent­schei­den über den wirt­schaft­lichen Erfolg einer Pflege­ein­richtung. Bei der Vor­be­reitung unter­stützen aktuelle Zahlen aus der Kosten­rechnung.

Wenn Sie eine oder mehrere soziale Einrichtungen betreuen, wissen Sie, dass dort der Spagat zwischen sozialer Verantwortung und wirtschaftlichem Erfolg besonders groß ist. Über den Erfolg
entscheidet bei Pflegeeinrichtungen vor allem der Ausgang der Pflegesatzverhandlungen. Denn hier werden die Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze sowie zusätzliche Vergütungen festgelegt. Pflegesatzverhandlungen werden oft von den Verantwortlichen der Einrichtung durchgeführt – Steuerberater können aber bei der Vorbereitung auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingungen unterstützen.
Die Finanzbuchführung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung haben für die Verhandlungen eine große Bedeutung: Während die Zahlen und Auswertungen aus der Finanzbuchführung die wirtschaftliche Situation der Einrichtung abbilden, analysiert die Kosten- und Leistungsrechnung Kostenblöcke und Leistungsspektren. Sie liefert Zahlen zur Vorbereitung, die für eine erfolgreiche Pflegesatzverhandlung unbedingt erforderlich sind.

Bedeutung der Pflegesatzverhandlungen

Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) verpflichtet alle Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekasse abgeschlossen haben, zur ständigen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. Für jede Pflegeeinrichtung vereinbaren die Pflegekassen Pflegesätze mit dem Heimträger. Ziel der Verhandlungen ist es, leistungsgerechte Vergütungen für die Pflege zu erzielen. Damit gemeint sind die Entgelte für die voll- oder teilstationären Pflegeleistungen der Einrichtung sowie die medizinische und soziale Betreuung. Hinzu kommt das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Sie haben eine besondere Bedeutung in der Branche, sie müssen vom Bewohner oder Sozialhilfeträger getragen werden.
Pflegeheime müssen Art, Inhalt, Umfang und Kosten der Leistungen, für die sie eine Vergütung beanspruchen, durch Pflegedokumentation und andere Nachweise vor Beginn der Verhandlungen darlegen. Die Anzahl des Personals wird anhand von festgelegten Personalschlüsseln durch die Kostenträger vorgegeben. Auf Verlangen müssen die Pflegeheime zusätzliche Unterlagen vorlegen, um die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen. Dies sind beispielsweise Angaben zum Jahresabschluss oder zur Stellenbesetzung und Eingruppierung. Eine gründliche Vorbereitung auf die Pflegesatzverhandlungen ist also eine gebotene Notwendigkeit.

Durchblick für soziale Einrichtungen

Die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) verlangt explizit die Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Grundlage einer Kosten- und Leistungsrechnung ist der Aufbau einer Kostenartenstruktur in Form eines Berichts sowie die sinnvolle und bedarfsgerechte Kostenstellen-/ Kostenträgergliederung. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob es sich um ein Pflegeheim oder einen ambulanten Dienst handelt. Die Einrichtung kann hier die erforderlichen Kostenstellen/-träger nach den eigenen Bedürfnissen gliedern. Es gibt keine Vorschrift. DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen pro in Verbindung mit der Kostenrechnung liefert die relevanten Zahlen zur Vorbereitung auf die Pflegesatzverhandlungen und bietet eine gute Steuerungsmöglichkeit für die Einrichtung.
DATEV unterstützt aus einer Hand mit je einer branchenspezifischen Mustervorlage für soziale Einrichtungen und Heime für die Kostenrechnung (jeweils für ambulante und gemischte Einrichtungen) sowie dem Kontenrahmen SKR 45 für Einrichtungen nach der Pflege-Buchführungsverordnung. Bei Bedarf können fachkundige Mitarbeiter auch vor Ort unterstützen. Als Ergänzung zur Kostenrechnung: die individuelle Software-Lösung für Pflege- und soziale Einrichtungen.

Renate Kosian, Steuerberaterin
Florentz Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München

„Meine Mandanten aus der Branche sind mit der DATEV-Lösung sehr zufrieden. Kosten- und Leistungsblöcke können durch die transparente Darstellung gut analysiert werden. Die branchenspezifischen Auswertungen aus der Finanzbuchführung und Kostenrechnung ermöglichen eine optimale Vorbereitung für die Pflegesatzverhandlungen.“

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Weitere Informationen rund um die Beratung sozialer Einrichtungen:
www.datev.de/soziale-einrichtungen

Besuchen Sie die Fachtagung „Beratung sozialer Einrichtungen“ (Art.-Nr. 70196) an folgenden Terminen:

18.11.2014 in München und

27.11.2014 in Düsseldorf.

Zur Autorin

Julia Mattausch

Redaktion DATEV magazin

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