Gesundheitsmanagement bei DATEV - 17. Dezember 2015

Vorsorge ist Chefsache

Die Arbeitsmedizinerin und Be­triebs­ärztin der DATEV, Dr. Claudia Helios, gibt Ein­blicke in ihre Ar­beit und be­ant­wortet die Frage, was Ge­sund­heits­ma­na­ge­ment im Unter­neh­men wie in der Kanzlei be­deuten kann und sollte.

Ein Unternehmen von der Größe der DATEV mit rund 7.000 Mitarbeitern unterliegt einer Fülle von Vorschriften zur Gesundheitsvorsorge für die Belegschaft, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus tut DATEV jedoch noch einiges mehr. Nicht alles davon lässt sich auf die Kanzleien der Mitglieder übertragen, doch manches ist unabhängig von deren Größe möglich und sinnvoll.

DATEV magazin: Gesundheitsmanagement kann man als eine lebenslange Aufgabe verstehen, die sich auf die eigene Lebensführung und die Medizin stützt. Gleichzeitig suggeriert der Begriff aber eine Art planvoller Handhabbarkeit des Themas Gesundheit, im engeren Sinne: der jeweils eigenen – insofern muss jeder zu einem erheblichen Grad sein eigener Gesundheitsmanager sein. Was bedeutet angesichts dieser außerordentlichen Komplexität des Themas für Sie Gesundheitsmanagement?

Dr. CLAUDIA HELIOS: Wir Arbeitsmediziner beschäftigen uns mit dem Betrieblichen Ge­sund­heits­management. Dieses steht auf drei Säulen: der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Sicherstellung eines leistungs- und gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Hierbei geht es in erster Linie um Aufklärung und Motivation zu gesunder Ernährung, ausreichend Bewegung, Entspannung und zur Wahrnehmung von Vor­sor­ge­unter­suchungen.

DATEV magazin: Beginnen wir mit Letzterem: In Sachen Betriebliche Gesundheitsförderung tut DATEV ja einiges, das vielleicht auch für manche Kanzlei interessant sein könnte.

Dr. CLAUDIA HELIOS: Durchaus. Es handelt sich dabei zwar um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, aber er zieht daraus natürlich auch einen Nutzen. Wir bieten hier eine Erstversorgung der Mitarbeiter bei akuten Erkrankungen und eine Gesundheitsberatung an. Im Rahmen der Gesundheitsberatung führen wir vorab eine Blutuntersuchung durch. Außerdem messen wir den Blutdruck und auf Wunsch den prozentualen Körperfettgehalt. Diese allgemeine Vorsorgemaßnahme erfreut sich stetig steigender Beliebtheit bei den Mitarbeitern. Dieses Jahr wird etwa jeder Sechste die Gesundheitsberatung in Anspruch nehmen. Betriebsärzte berechnen für diese Vorsorgeuntersuchung und Beratung in der Regel eine Fallpauschale. „Unbezahlbar teuer“ ist das nicht.

DATEV magazin: Welche möglichen Präventionsmaßnahmen halten Sie unter Abwägung von Kosten und Nutzen sowie Aufwand und Zumutbarkeit im Einzelnen für sinnvoll?

Dr. CLAUDIA HELIOS: Vor allem gilt: Wissen ist Prävention. Wir haben zahlreiche Flyer zu verschiedenen Gesundheitsthemen, wie Vorbeugung und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Impfungen, Infektionskrankheiten und Stoffwechselerkrankungen selbst entwickelt. Wir halten aber auch Informationsschriften der Deutschen Krebshilfe und verschiedener Krankenkassen vor. Außerdem sollte jeder Mitarbeiter darüber informiert sein, welche Vorsorgeuntersuchungen die Krankenkassen anbieten, und dazu motiviert werden, diese auch wahrzunehmen. Aber natürlich ist jeder für sich selbst verantwortlich und sollte auf eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung achten.

DATEV magazin: Wenn es sich bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung in erster Linie um freiwillige Leistungen handelt, gibt es dann auch ein Pflichtprogramm, das der Arbeitgeber zu erfüllen hat?

Dr. CLAUDIA HELIOS: Ja. Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Die Einsatzzeit des Arztes hängt von der Art der Gefährdung im Betrieb und der Mitarbeiterzahl ab. Es wird unterschieden in Grundbetreuungszeit, die verpflichtend zu erbringen ist, und in die betriebsspezifische Einsatzzeit. Hier kann der Arbeitgeber auch arbeitsmedizinische Zusatzleistungen, wie oben genannte Gesundheitsberatungen, zukaufen.

„Ich kann nur jedem Kanzleieigentümer raten, nicht an den Arbeitsmitteln ­seiner Mitarbeiter zu sparen.“

DATEV magazin: Was würden Sie denn jenseits des Pflichtprogramms einer klassischen Kanzlei mit 10 bis 15 Mitarbeitern empfehlen, das hinsichtlich der Betriebsgesundheit sinnvoll und zugleich ökonomisch vertretbar ist?

Dr. CLAUDIA HELIOS: Einmal jährlich eine allgemeine Vorsorge beim Betriebsarzt anzubieten, ist sicher sinnvoll. Die Mitarbeiter können sich bei gesundheitlichen Problemen oder Fragen von ihrem Betriebsarzt ausführlich beraten lassen. Und es hat den zusätzlichen Vorteil, dass der Betriebsarzt auch den Bezug zum Arbeitsplatz herstellt und etwaige Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters berücksichtigen kann.
Außerdem kann ich jedem Kanzleieigentümer nur dringend ans Herz legen, nicht an den Arbeitsmitteln seiner Mitarbeiter zu sparen. Die Investition in hochwertige und ergonomische Arbeitsstühle, gute Monitore und eine ausgewogene Beleuchtung lohnt sich auf jeden Fall. Das ist dann schon die halbe Miete für gesunde und motivierte Mitarbeiter. Kommt dann noch gesundheitsgerechtes Führungsverhalten dazu, hat man als Arbeitgeber seine Hausaufgaben gemacht.
Alle Kanzleieigentümer sind übrigens Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). In deren Internetauftritt können die Kanzleichefs alle nötigen Informationen finden und sich interessante Broschüren und Informationsschriften zum Thema Ergonomie oder gesunde Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz bestellen.

DATEV magazin: Wie genau muss man sich denn gesundheitsgerechtes Führungsverhalten vorstellen?

Dr. CLAUDIA HELIOS: Führungsverhalten kann krank machen oder das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern. Somit haben Führungskräfte eine Doppelfunktion inne: Sie gestalten die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter, und zugleich stellt ihr Führungsverhalten selbst eine Arbeitsbedingung dar. Wenn Mitarbeiter sich ignoriert, ausgegrenzt oder ungerecht behandelt fühlen, stellt das Führungsverhalten eine potenzielle arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr dar. Erfahren Beschäftigte von ihrer Führungskraft Wertschätzung und Respekt, werden sie in Entscheidungen einbezogen und informiert, dann sind sie in der Regel motiviert, leistungsbereit und seltener krank.

DATEV magazin: Das führt uns auf das weite Feld psychischer Probleme am Arbeitsplatz …

Dr. CLAUDIA HELIOS: In der Tat ein stetig zunehmendes Beratungsgebiet. Den Kanzleiinhabern und Führungskräften kann man bei diesem Thema vor allem zu Achtsamkeit raten. Achtsamkeit im Sinne von hinschauen, zuhören, wahrnehmen und reagieren. Wenn sich Mitarbeiter in ihrem Verhalten oder in ihrer Leistung auffällig verändern, sollte das immer Anlass für ein vertrauliches Gespräch sein. Hier gilt: Wahrnehmungen ansprechen, Hilfe anbieten, aber auch Verhaltensänderungen einfordern.

DATEV magazin: Wobei das Ganze sicher ein heikles Thema ist. Mitarbeiter darauf direkt anzusprechen, ist doch nicht einfach, nicht wahr?

Dr. CLAUDIA HELIOS: Wir haben dazu das Seminar „Achtsamkeit als Führungsaufgabe“ ins Leben gerufen, da wir bemerkt haben, dass oft Unsicherheiten bei der Ansprache mutmaßlicher psychischer Probleme bestehen. Es geht darum, Veränderungen im Verhalten der Mitarbeiter wahrzunehmen und anzusprechen, Hilfe anzubieten, gleichzeitig aber klare Grenzen zu setzen und die arbeitsvertraglichen Pflichten im Blick zu behalten. Außerdem haben wir die Betriebsvereinbarung „Sucht“ initiiert und die Führungskräfte zum Thema geschult. Vielen ist bewusst geworden, dass Wegschauen der falsche Weg ist. Kanzleichefs rate ich, sich bei offensichtlichen Problemen eines Mitarbeiters an ihren Betriebsarzt zu wenden. Er hat vor Ort meist ein Netzwerk von Beratungsstellen und Kontakte zu Fachkollegen und kann damit weiterhelfen. Genauso sollte aber auch eine problemlose Kontaktaufnahme der Mitarbeiter mit dem Betriebsarzt möglich sein. Ein Aushang mit dem Namen des zuständigen Betriebsarztes und seiner Nummer ist zu empfehlen, damit jeder Mitarbeiter einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen kann.

DATEV magazin: Frau Dr. Helios, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. 

Video: Gesundheitsmanagement

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Sehen Sie, welche Aspekte beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu beachten sind.

Zu den Autoren

Carsten Seebass

Redaktion DATEV magazin

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Dr. Claudia Helios

Arbeitsmedizinerin und Betriebsärztin bei DATEV

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