E-Autos und Photovoltaik - 28. April 2022

Die Tankstelle auf dem Dach

Die Nutzung elektronisch betriebener Pkw wird dann ökonomisch attraktiv, wenn der dazu benötigte Strom über Solarpanels auf dem eigenen Hausdach gewonnen wird. Steuerberater können mit einem derartigen Projekt zudem Beratungsleistungen für Mandanten generieren.

Angesichts steigender Preise für Energie, Treibstoff, aber auch Heizen gewinnen E-Autos und Photovoltaikanlagen (PV-A) zunehmend an Bedeutung. Nicht nur aufgrund ökolo­gischer Gesichtspunkte wird an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Personenindividualverkehr zukünftig kein Weg mehr vorbeiführen. Ein Nebeneffekt: Mit entsprechen­dem Know-how kann man sich hier als Steuerberaterin oder Steuerberater auch für entsprechende Beratungsaufträge gut positionieren.

Der Wunsch nach Unabhängigkeit

Der Gedanke an eine eigene PV-A kam mir zu Hau­se, als in mehreren Städten auf der Welt der Strom ausgefallen war, um mich von Stromanbietern be­ziehungsweise den Erzeugern so weit wie mög­lich unabhängig zu machen. Schließlich empfahl mir mein Sohn, ein Kfz-Mechatroniker und Ingeni­eur für Fahrdynamik sowie Komponentenapplikation, eine PV-A zu bauen und dazu einen entsprechend großen Batteriespeicher zu installieren. Das The­ma gewann nahezu jeden Tag an Bedeutung und die Firma, für die er arbeitet, ist inzwi­schen Spezialanbieter für elektrische An­triebssysteme und Komponenten. Da er dort als Testfahrer arbeitet, verfügt er naturgemäß über entsprechen­des Know-how rund um E-Mobi­lität, aber auch die alternative Stromerzeugung.

Öffentliche Förderung der Photovoltaik

Leider ist die direkte öffentliche Förderung für PV-A prak­tisch weggefallen, während die für Batteriespeicher über­schaubar ist und die Einspeisevergütung schon fast ver­nachlässigt werden kann. Energiepreise, Unabhängigkeit, Ökoansinnen, eine Wärmepumpe oder E-Autos sind zukünf­tig die treibenden Motive für diese Investitionen. Die Ein­speisevergütung sinkt, je später die PV-A ans Netz geht, und ist mittlerweile auf einem Niveau von rund 0,07 Euro pro Kilowattstunde (kWh) angekommen. Kürzlich wurde al­lerdings das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) geändert, sodass zum Beispiel die Installation von Wallboxen in Tiefgaragen von Wohnanla­gen verwaltungstechnisch jetzt nicht mehr so kompliziert ist. Wallboxen unterliegen noch einer attraktiven öffentli­chen Förderung, aktuell nunmehr seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Und zinsgünstige, öffentlich geför­derte Darlehen schonen die eigene Liqui­dität. Aber, wie ich an vielen Stellen wie­derhole: Die Absicht, mit solchen Anlagen vor allem Geld sparen zu wollen, ist zu kurz gedacht.

Installation der PV-A

Die Sinnhaftigkeit einer PV-A ergibt sich aus den technischen Rahmenbedingun­gen vor Ort und insbesondere der Him­melsrichtung, in die das Dach ausgerich­tet ist. Die Technik ist in den letzten Jahren weit fortge­schritten. Der Ertrag der Solarpanels nimmt ständig zu. Und auf den meisten Hausdächern sind keine besonderen Maßnahmen zur Installation von Solarpanels notwendig. Mittlerweile geht man von einer Lebensdauer der Panels von 15 Jahren und mehr aus. Ich habe bei mir zu Hause von einem namhaften deutschen Hersteller ein Hauskraftwerk mit echter Notstromfunktion und einem großen Batterie­speicher nebst anlagengesteuerter Wallbox gekauft. Ich empfehle dringend, ein spezialisiertes Unternehmen zu en­gagieren.

Batteriespeicher

Einen Batteriespeicher halte ich mittlerweile grundsätzlich für sinnvoll. Wenn aber nur der eigene Haushaltsstrom ohne Wärmepumpe oder Elektrofahrzeug benötigt wird, wäre eine eigene Batterie wohl nur mit dem Bedürfnis nach Autarkie inklusive einer Notstromfunktion zu begründen. Da es aber zukünftig auch die Warmwasserproduktion und ebenso Heizungen per Solarstrom geben wird, ist ein Batte­riespeicher zu Hause meines Erachtens mit Blick in die Zu­kunft eine notwendige Anschaffung.

Der Alltag

In unseren Breiten scheint bekanntermaßen nicht das ganze Jahr über ständig die Sonne. Mein Spitzdach hat zum Glück eine nahezu optimale Himmelsausrichtung. Unsere PV-A hat eine Spitzenleistung von 15 Kilowatt-Peak (kWp); der Batteriespeicher hat rund 19 kWh Inhalt. An Wintertagen beträgt die Ausbeute der PV-A gerade mal zwei kWh. Der Maximalwert der Anlage im Sommer lag bisher bei knapp 100 kWh am Tag. Im Jahr 2021 hat unsere Anlage kumuliert 13.300 kWh auf unserem Dach produziert. Die Produktions­kosten für den selbst erzeugten Strom allgemeingültig zu bestimmen, ist nicht möglich. Je nach Ausstattung und Bat­teriegröße wird das sehr variieren. Ich rechne für uns bei ei­ner angenommen Nutzungsdauer von 15 Jahren mit Pro­duktionskosten von netto 0,20 Euro pro kWh inklusive der Kosten für die Batterie und die elektronische Steuerung. In der Theorie produziert man also günstiger als fremdgekauf­ter Strom. Ich glaube daran, dass sich dies auch realisieren lässt. Spargedanken allein halte ich jedoch für eine nicht aus­reichende Motivation. Für eine vollständi­ge Unabhängigkeit müsste man in unse­ren geografischen Lagen Batteriespeicher in absurder Größe haben. Das ist jedoch nicht sinnvoll. So wird man in den Som­mermonaten recht viel Strom einspeisen und im Winter analog dazu Strom extern kaufen müssen. Da man mit dem E-Auto oft nicht zu Hause ist, wenn die Sonne am schönsten scheint, könnte man, abgesehen vom Wochenen­de, dann zu Hause arbeiten, wenn das Wetter nicht so schön ist. Ich hatte zum Glück auch die Möglichkeit, vor der Kanz­lei eine eigene Wallbox zu installieren, sodass ich weitge­hend unabhängig bin – sehr zur Freude auch meiner Mitar­beiter. Jetzt werden Sie vielleicht sagen, dass Sie keine Zeit dafür haben, Pläne für eine optimale Nutzung der eigenen Stromversorgung zu schmieden oder dies täglich umzuset­zen. Ich war anfangs auch skeptisch, kann jedoch aus eige­ner Erfahrung sagen, dass das Handling zur einfachen Rou­tine wird. Intelligente Steuerungen helfen Ihnen dabei. Und mit der Zeit entwickelt man auch Spaß daran, die Technik sinnvoll und effizient zu nutzen, ohne dass sie den ganzen Tag dominiert. So bleibt nur zu hoffen, dass man an poli­tisch maßgeblicher Stelle zu der Einsicht kommt, am aktuel­len System der aussterbenden Einspeisevergütung nicht festzuhalten, wenn man die Menschen zum Bau von sinn­vollen PV-A motivieren will.

Technische Handicaps

Technisch ist bekanntermaßen die Batterie, neben der Effi­zienz allgemein, aktuell die größte Herausforderung bei der E-Mobilität und auch der PV-A. Die verbreitete Kritik an der Akkuproduktion halte ich jedoch in weiten Teilen für bigott. Bei der Kritik an den E-Autos werden offensichtlich die Ak­kus in Smartphones, Zahnbürsten, Staubsaugern, Rasenmä­hern, Saugrobotern, E-Zigaretten oder E-Scootern verges­sen. Zudem verwenden die Hersteller immer weniger Co­balt. An anderen Batterietechnologien wird geforscht; die Stromversorgung durch Anlagen im Straßenbelag scheint keine Utopie mehr zu sein. Die Batterietechnik entwickelt sich, sodass nicht nur die Batterien der E-Autos, sondern auch die Batterien der PV-A später mal sinnvoll ausge­tauscht werden können.

Kombination mit Wasserstoff

Ich war zuletzt verblüfft, als ich einen Bericht über ein Pri­vathaus sah, das die Speicherung nicht sofort verbrauchten Stroms über die eigene Produktion und Lagerung von Was­serstoff und die spätere Verbrennung desselben erledigte. Eine solche Kombination scheint mir auf Basis der mir zu­gänglichen Informationen zukunftsweisend zu sein.

Steuerliche Besonderheiten

Mit Blick auf die steuerliche Förderung von E-Autos bezie­hungsweise die steuerlichen Besonderheiten bei einer PV-A will ich an dieser Stelle nicht mit bekannten Dingen lang­weilen. Daher möchte ich nur einige kurze Hinweise geben, etwa auf die Tabellen und Informationen für die steuerliche Beratung 2021 von DATEV (S. 122 ff., 416 und 438 ff.) oder die Vereinfachungsregelungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für die Betreiber einer PV-A, wonach bei Anlagen bis zu zehn kWp keine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BMF-Schreiben vom 02.06.2021). Des Weiteren benötigen Ehegatten als Betreiber einer PV-A keine geson­derte Gewinnfeststellungserklärung. Betreiber einer PV-A erzielen zwar gewerbliche Einkünfte, müssen aber formell trotzdem kein Gewerbe anmelden. Und ein Batteriespei­cher, der bei der Erstausstattung einer PV-A enthalten ist, kann aktuell noch abgeschrieben werden, obwohl er – je nach Nutzungskonstellation – oft nur der Eigennutzung, nicht aber der Einspeisung dient. Ich selbst habe im Jahr vor der Anschaffung der PV-A dafür einen Investitionsab­zugsbetrag (IAB) gebildet, danach gibt es eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA). Das senkt den Liquiditäts­bedarf der Investition. Und entgegen der bisher üblichen Nutzungsdauer von 20 Jahren für die gesamte Anlage werde ich versuchen, die elektronischen Steuerkomponenten kür­zer – analog den Kosten für PC-Hardware – abzuschreiben. Meine Kanzlei, und nicht die PV-GbR, hat die Kosten für die Erweiterungen des Batteriespeichers getragen, da diese ausschließlich für die Versorgung der E-Dienstwagen vor­genommen wurden. Das ist natürlich kein wirkliches Steu­ersparmodell, macht es einem aber finanziell einfacher, ein solches Projekt anzustoßen.

Nutzwert für Unternehmen

Wenn man über das eigene Hausdach hinwegsieht, wird man oft auch Dächer von Firmengebäuden erblicken. Flach­dächer etwa haben nicht das Problem der Himmelsausrich­tung für die Panels. Auch für kleinere oder mittelständische Unternehmen mit Immobilienbesitz sind PV-A sehr interes­sant. Ergo: Beratungsbedarf besteht nicht nur für private Vorhaben, ganz im Gegenteil. Der Steuerberater kann sich neben den Anbietern von PV-A mit großem Nutzen für seine Mandanten beratend engagieren.

Zum Autor

Dieter Höhne

Steuerberater in eigener Kanzlei in Hennef

Weitere Artikel des Autors