Steuerberaterausbildung im Wandel - 26. März 2020

Brauchen wir etwas Neues?

Muss die Ausbildung der Steuerberater nach neuen Entwicklungen ausgerichtet werden? Sie muss zeitgemäßer werden, sagt Steuerberaterin und Kanzleiinhaberin Sabine Oettinger. Der Steuerberater werde künftig viel mehr in Prozessen denken müssen. Uwe Schramm, Präsident der Steuerberaterkamm Stuttgart, hält dagegen, Soll und Haben werde es immer geben. Qualifizierte Kenntnisse der Regeln, die der digitalen Automatisierung zugrunde liegen, werden für den Steuerberater wichtiger. Eine Kontroverse – mal nicht in schwarz und weiß.

Kontra | Soll und Haben wird es immer geben.

Autor: Uwe Schramm

An meinem Heimatgymnasium in Unterfranken, an dem ich Ende der 70er-Jahre das Abitur abgelegt habe, ­schreiben Schüler heute die Klausuren auf iPads und Laptops – entweder mit digitaler Tinte oder über die Tastatur. Also müssen wir auch bei Berufszugangsprüfungen dafür sorgen, dass diejenigen, die in der Schule bereits ihre Klausuren mithilfe digitaler Technik geschrieben haben, nicht bei einer Steuerberaterprüfung gezwungen werden, auf die Handschriftlichkeit umsteigen zu müssen. Aber das ist nur eine formale Sichtweise. Inhaltlich geht es bei der Steuerberaterausbildung um sehr viel mehr als um das Gegensatzpaar digital und analog.

Steuerberater erbringen eine Vertrauensdienstleistung, der Mandant muss auf das korrekte Ergebnis dieser Dienstleistung vertrauen. Daher ist der Staat gefordert, Berufszugangsregelungen und Berufsausübungsregelungen für das Anbieten der Vertrauensdienstleistung Steuerberatung zu schaffen. Bei den Berufsausübungsregelungen hat der Staat einen Kanon von Aufgaben gesetzlich fixiert, die als Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater gelten. Wenn der Staat aber einen solchen Kanon festlegt, dann ist es folgerichtig, diesen Kanon von Aufgaben in einer Berufszugangsprüfung abzuprüfen.

Was bedeutet das für die Inhalte der Steuerberaterprüfung? Der Staat muss überprüfen, ob die Anwärter fähig sind, das Recht so anzuwenden, dass das Ergebnis die Qualität aufweist, die einerseits dem Allgemeinwohl das Notwendige sichert, andererseits dem Verbraucherschutz beim Mandanten genügt. Hierzu müssen meiner Meinung nach Fälle, die in der Realität vorkommen, als Prüfungsfälle gelöst werden können. Damit sind in der Regel Fälle gemeint, die im Normalbereich der Lebenssachverhalte die Mehrheit darstellen. Minderheitensachverhalte eignen sich als Prüfungsgegenstand dagegen weniger. Hier könnte die digitale Erfassung der Falldaten aller Steuerpflichtigen in der Finanzverwaltung helfen, die Mehrheitsfälle zu identifizieren und von den Minderheitsfällen zu unterscheiden, um darauf dann die Prüfungsfälle zu erstellen.

Wenn durch die Digitalisierung der Mandantendaten eine zunehmende automatisierte Verarbeitung dieser Daten in der Lohnbuchführung, Finanzbuchhaltung, Steuerdeklaration sowie in der Steuerberatung möglich ist, kommt es für den angehenden Steuerberater darauf an, die Ergebnisse der automatisierten Verarbeitung auf Plausibilität zu prüfen und dem Mandanten als Entscheidungsvorlagen aufzubereiten und zu erklären. Hierfür braucht es aber qualifizierte Kenntnisse der Regeln, die der Automatisierung zugrunde liegen. Ein Steuerberater, der das Ergebnis Hunderter oder Tausender automatisch verbuchter Sachverhalte beurteilen soll, muss wissen, wie ein Buchungssatz gebildet wird, welche Kategorien von Konten es gibt und welche Auswirkungen die automatisierten Verbuchungen auf das Ergebnis von Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung haben. Ein Buchungsautomat kann aus einem großen Pool von Sachverhaltsdaten lernen, dass Personalkosten als Aufwand zu verbuchen sind. Aber er wird es noch einige Zeit schwer haben, zu entscheiden, ob durch diesen Personalaufwand ausschließlich Absatzgüter produziert werden oder eigenerstellte Wirtschaftsgüter zu aktivieren sind. Aber genau das wird von einem Steuerberater verlangt, dass diese Fachkenntnis vorhanden ist.

Sicherlich ist es legitim, über die Fragestellungen in der Prüfung nachzudenken: Sollten diese eher deklaratorischer Art oder steuerplanerischer Art sein? Beides hat seine Berechtigung, allerdings zeigen die wenigen bisherigen Erfahrungen mit offenen planerischen Fragestellungen, dass dies von den Prüflingen in der Prüfungssituation eher schlechter gemeistert wird als die deklaratorischen Aufgabenstellungen. Aus berufspolitischer und berufspraktischer Sicht wäre es wünschenswert, wenn auch gestalterische Elemente in die Fragestellungen des Steuerberaterexamens einfließen könnten. Dies kann in der mündlichen Prüfung praktiziert werden, und nach der Analyse der Prüfungsprotokolle in Baden-Württemberg wird dies auch gemacht.

Wir brauchen den digitalen Wandel in der Steuerberaterprüfung sicherlich im Handling der Prüfung. Inhaltlich sehe ich bisher keine Notwendigkeit und auch Zulässigkeit, digitale Inhalte abzuprüfen. Was sollte das sein? Fragen nach der Funktionsweise des Algorithmus des Buchungsautomaten? Statistisch-stochastische Kenntnisse? Dies alles steht aber nicht als Vorbehaltsaufgaben im Gesetz. Soll und Haben wird bleiben! Solange es die Vorbehaltsaufgaben für Steuerberater gibt, müssen diese in einer staatlichen Prüfung, die genau diese Aufgaben zum Inhalt hat, geprüft werden. Wenn sich hier die Rahmenbedingungen ändern sollten, dann muss der Berufsstand selbst schnellstmöglich eigene Zugangsprüfungen schaffen, die den Beratungsaspekt unter Berücksichtigung der Automation – also die Prozessberatung, Verfahrensdokumentation – stärker in den Fokus nimmt. 

Pro | Digital Tax Advisor, Manager und Kanzleichef – unsere Ausbildung muss zeitgemäßer werden.

Autorin: Sabine Oettinger

Digital ist das neue Normal. Was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert. So wird in absehbarer Zeit der Einsatz künstlicher Intelligenz dramatisch zunehmen. Dazu werden wir aber Daten aufbereiten, strukturieren und analysieren müssen. Und wir werden dafür standardisierte und IT-basierte Prozesse einsetzen müssen. Das wird uns allen sehr viel an Ressourcen und Know-how abverlangen.

Unsere Mandanten erwarten das von uns, weil sich auch ihre Geschäftsmodelle verändern. Wir werden uns deshalb zu einem Digital Tax Advisor entwickeln müssen, um mit den Anforderungen unserer Mandanten mithalten zu können, sonst tun andere das für uns. Kann das unsere heutige Ausbildung leisten? Ich glaube nicht!

Wir Steuerberater müssen künftig noch sehr viel mehr in Prozessen denken als bisher. Dafür brauchen wir Methodenkompetenz. Technologieverständnis, aber auch Unternehmertum und Kommunikationsstärke. Wir müssen dafür sorgen, dass wir unseren Nachwuchskräften die entsprechenden Trainings- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Sachen IT, Management und Technologiekompetenz anbieten.

Natürlich ist fundiertes Fachwissen die erste Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung unseres Tagesgeschäfts. Ohne die notwendige Kompetenz und Expertise können wir unseren Mandanten nicht helfen. Und dafür ist unser gesamter Ausbildungsprozess sicherlich genau richtig.

Aber reicht das wirklich noch aus? Müssen wir unsere Mandanten heute nicht sehr viel umfassender beraten? Wir haben mehr Kenntnisse und Daten über sie als jede Bank, jeder Vermögensberater und manchmal auch mehr als der beste Hausarzt. Nutzen wir das wirklich schon effizient genug?

Wir müssen künftig sehr viel stärker in der Lage sein, uns auf unseren Mandanten einzulassen, ihn und sein Geschäftsmodell zu verstehen und betriebswirtschaftlich zu beraten, mit ihm auf Augenhöhe über seine individuellen Herausforderungen und Chancen diskutieren und dafür auch technische Lösungen anbieten können. Darum geht es. Wir werden also nicht nur digital, wir entwickeln uns darüber hinaus zum technischen Berater für das gesamte Zahlenwerk. Die Schnittstellen zwischen Steuer-, Finanz- und Betriebswirtschaft sowie der IT, der Technologie insgesamt, nehmen zu und werden komplexer. Wir müssen hier nicht nur mithalten, sondern diesen Prozess aktiv mitgestalten.

Wir müssen aber auch uns – unsere Arbeit und unseren Wertbeitrag – moderner und kundenorientierter präsentieren. Excel-Tabellen zu verschicken, das reicht nicht mehr. Das gilt gleichermaßen für den Umgang mit unseren Mitarbeitern in der Kanzlei. In einer Branche, in der immer mehr fachübergreifende Teams aus den verschiedenen Spezialfakultäten Steuern, Betriebswirtschaft, Finanzen, Marketing, IT und Strategie entstehen, brauchen wir zunehmend Kanzleichefs, die nicht mehr nur der beste Sachbearbeiter ihrer Kanzlei sein wollen.

Wir brauchen mehr Führungskräfte mit guten Managementqualitäten – egal, ob sie ihre Teams traditionell oder agil organisieren. Diese Teams zu motivieren, sie mitzunehmen, zu coachen, eine Unternehmens- und Fehlerkultur zu etablieren, das Wissen um den Wert unserer Mitarbeiter und ein modernes Personalmarketing zu entwickeln, mit neuen Anforderungen der Mitarbeiter etwa mit Blick auf die Work-Life-Balance umzugehen – das alles sind nur einige Stichworte, mit denen wir uns künftig sehr viel stärker auseinandersetzen müssen, und zwar bereits in der Ausbildung zum Steuerberater. Das Fach Kanzleimanagement in unserer Ausbildung muss aber erst noch erfunden werden. In der Ausbildung von Steuerberatern jedenfalls werden diese Themen noch weitgehend vernachlässigt. Das muss sich ändern. Unser Geschäftsmodell hat sich weiterentwickelt – und wird das auch weiter tun. Das sollte unsere Ausbildung reflektieren, in jeder Hinsicht. 

Zu den Autoren

SO
Sabine Oettinger

Steuerberaterin, Inhaberin der Steuer­kanzlei Dietloff und Vizepräsidentin Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V.

Weitere Artikel der Autorin
US
Uwe Schramm

Steuerberater, Leiter des Studiengangs Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht – Studienrichtung Steuern und Prüfungswesen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, Partner der SE-Steuerberatung GmbH & Co KG, Präsident der Steuerberaterkammer Stuttgart, Mitglied des Präsidiums der Steuerberaterkammer.

Weitere Artikel des Autors