Kommunikation mit Finanzgerichten - 17. August 2022

beSt – ab 2023 geht’s los!

Steuerberatungskanzleien sind ab 2023 dazu verpflichtet, die zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.

Darüber hinaus besteht die Pflicht, Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das beSt an die Finanzgerichte zu übermitteln. Damit erreicht die Digitalisierung nun auch die noch vielfach in Kanzleien genutzte Unterschriftenmappe. Um Nachrichten aus dem beSt an die Finanzgerichte zu verschicken, müssen sich Steuerberater eindeutig identifizieren. Die Bundessteuerberaterkammer schreibt hierfür zwingend einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) vor. So wird sichergestellt, dass nur der Inhaber des beSt oder eine vertretungsberechtigte Person einer Berufsausübungsgesellschaft die Nachrichten übermitteln kann Das bedeutet aber nicht, dass Kanzleiinhaber künftig die Vorarbeiten selbst übernehmen müssen. Der Prozess wird zwar digital, am Ablauf ändert sich aber im Vergleich zum Umgang mit der gegenwärtigen Unterschriftenmappe nur wenig. 

So funktioniert die digitale Unterschriftenmappe 

Im ersten Schritt veranlassen Sie als Steuerberaterin bzw. Steuerberater wie gewohnt die Erstellung von Dokumenten. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fertigen die Unterlagen an und speichern sie wie gewohnt ab. Anschließend erstellen Ihre Angestellten im beSt-Dialog einen Nachrichtenentwurf. Unter anderem fügen sie über die Adresssuche die Adresse des Finanzgerichts ein und erfassen in der Betreffzeile den Sachverhalt. Nun müssen nur noch die zu übermittelnden Dokumente an die Nachricht angehängt werden, bevor diese gespeichert wird. Für keinen dieser Vorgänge wird der Online-Ausweis benötigt.  

Übermittlung der Tagespost 

Sie können nun die im Verlauf des Tages gesammelten Nachrichtenentwürfe sichten. Um den Versand einer Nachricht an ein Finanzgericht anzustoßen, authentifizieren Sie sich mit dem Einsatz Ihres Online-Ausweises und PIN-Eingabe. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig. Händische Tätigkeiten wie die Kuvertierung von Nachrichten sowie die Übergabe an den Postdienstleister gehören damit der Vergangenheit an. 

MEHR DAZU

Die Bundessteuerberaterkammer hat sich für die Nutzung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion entschieden, weil der Online-Ausweis ein hochsicheres Identifizierungs- und Authentifizierungsmedium ist. Aktivieren Sie rechtzeitig die Online-Funktion ihres Personalausweises. Die Checkliste informiert Sie über die alle wesentlichen Schritte. Jeder Steuerberater und jede Steuerberaterin muss sich einmalig an der Steuerberaterplattform registrieren. Mit der Authentifizierung erfolgt ein Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer. Neben dem Online-Ausweis ist noch ein Token (9-stelliger Schlüssel) erforderlich, der mit der Registrierungsaufforderung schriftlich an alle Berufsträger versandt wird. Für das Versenden von Nachrichten aus dem beSt handelt es sich in erster Linie um die Kommunikation mit Gerichten, Steuerberaterkammern und anderen Steuerberatern. Die Kommunikation mit den Finanzämtern erfolgt weiterhin über ELSTER. Die Nachrichten können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kanzlei komplett vorbereitet werden. Ausschließlich der Sendevorgang muss persönlich vom Steuerberater mit dem Online-Ausweis angestoßen werden.

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Weitere Informationen unter: www.datev.de/best