Fehlerhaft - 19. August 2017

Stein des Anstoßes

Die Bank verweigert einen Kredit, das Finanz­amt prüft die Umsatz­steuer: In beiden Fällen hat der Berater Fehler begangen. Dabei macht eine engagierte Unter­neh­mens­beratung bei Steuer­be­ratern gerade Schule.

Post vom Finanzamt bedeutet meist nichts Gutes. Der Unternehmer hatte schon so ein Gefühl, als er den Absender sah. Das schlechte Gefühl bestätigte sich, als er den Brief öffnete: Das Finanzamt kündigte eine Umsatzsteuersonderprüfung für sein Unternehmen an.
Der Unternehmer wurde nervös. Er wusste zwar, dass eine Umsatzsteuersonderprüfung nicht zwingend bedeutete, dass jemand etwas falsch gemacht hatte. Sie kann auch veranlasst werden, wenn beispielsweise Vorsdteuer über das übliche Maß hinaus angemeldet wurde. Normalerweise werden lediglich die Aufzeichnungen und Belege auf etwaige Fehler geprüft, und im schlechtesten Fall muss Umsatzsteuer nachgezahlt werden.
Und sein Steuerberater hatte doch alles im Griff: „Der hat doch immer alles mit dem Finanzamt geregelt.“
Trotzdem ließ die Nervosität nicht nach. Und sein Gefühl trog den erfahrenen Unternehmer nicht.
Was er damals noch nicht wusste: Sein Steuerberater hatte schlampig gearbeitet. Unter anderem hatte er dem Finanzamt notwendige Unterlagen zu spät und andere überhaupt nicht geschickt. Die Folge: Das Finanzamt entdeckte Ungereimtheiten bei der Umsatzsteuer-voranmeldung und bei der Umsatzsteuerjahreserklärung und hatte damit keine andere Möglichkeit, als eine Umsatzsteuerprüfung zu veranlassen.
Bei der Prüfung konnte das Finanzamt aufgrund der Schlamperei des Steuerberaters viele Zahlen nicht nachvollziehen. Deshalb schätzte es die fehlenden Zahlen, und der Unternehmer musste Steuer in erheblicher Höhe nachzahlen. Dazu kamen Versäumniszuschläge wegen der fehlenden Unterlagen. Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, hatte der Steuerberater wesentliche steuerliche Vorteile nicht geltend gemacht.
Verständlicherweise hatte der Unternehmer jegliches Vertrauen in seinen Steuerberater verloren. Er kündigte die Zusammenarbeit und suchte Ersatz.
„Der Neue war ein völlig anderes Kaliber. Er hat sich um alles gekümmert und mir alles erklärt. Hat die komplette Buchführung neu aufgestellt. Hat sich um die ganze Abwicklung mit dem Finanzamt gekümmert. Das hat zwar auch wieder viel Geld gekostet, aber diese Arbeit war es wenigstens wert.“
Heute ist die große Aufregung vorbei, auch wenn das Lehrgeld hoch war. Der Unternehmer kann dank des neuen Steuerberaters wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken – und sich endlich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: sein Unternehmen und seine Arbeit.

Bankkredit abgelehnt

Wie konnte so etwas passieren: ein florierendes Unternehmen durch schlechte Buchführung ausgeknockt?

Beim zweiten Fall deckte nicht das Finanzamt, sondern der Kreditsachbearbeiter einer Bank die unzureichende Arbeit des Steuerberaters auf.
Die Unternehmerin brauchte einen Kredit. Um in Aussicht gestellte Aufträge erfüllen zu können, musste sie dringend weitere Mitarbeiter einstellen und bessere Waren einkaufen. Außerdem war ein neues Warenwirtschaftssystem notwendig. Damit wollte sie die Abläufe im Unternehmen verbessern und auch unterjährig, ohne körperliche Inventur, den Überblick über ihren Warenbestand haben.
Hilfe erhoffte sie sich von ihrem Steuerberater. Leider vergeblich. Beim Thema Warenwirtschaftssystem konnte oder wollte er sie nicht unterstützen, und – viel ärgerlicher noch – das Bankgespräch war eine Katastrophe. Weil die Buchführung nicht plausibel war, lehnte die Bank den Kreditwunsch schlichtweg ab. Die Offene-Posten-Listen seien nicht abgestimmt, sagte der Kreditsachbearbeiter, es gäbe keine unterjährige Abgrenzung, und das Schlimmste: Es sei lediglich der laufende Aufwand für den Einkauf der Waren erfasst, keinerlei Einnahmen, die mit dem Wareneinsatz erzielt wurden. Nicht einmal eine Wareneinsatz-BWA war vorhanden. Obwohl das Unternehmen tatsächlich sehr gut lief, wies die Buchführung damit ständig schlechter werdende Zahlen aus.

Die Unternehmerin war geschockt. Wie konnte so etwas passieren? Ein florierendes Unternehmen durch schlechte Buchführung ausgeknockt? Die Rettung war, ähnlich wie beim Unternehmer im ersten Beispiel, ein neuer, kompetenter Steuerberater.
Der hat nicht nur die Buchführung ins Reine gebracht, sondern gleich noch einen Business-Plan erstellt und ein unterjähriges Controlling anhand von Soll-Ist-Vergleichen eingeführt.
Das folgende Bankgespräch lief dann auch ohne jegliche Schwierigkeiten. Die Unternehmerin erhielt den Kredit in der gewünschten Höhe und konnte ihr Unternehmen damit zukunftsfähig machen.
Die Gefahr, dass einem Unternehmer bei unzureichender Bera­tung der Kredit verwehrt wird, ist hoch. In den folgenden Bei­trägen lesen Sie, was Steuerberater und Banker empfehlen.

MEHR DAZU

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Top-Themen-Seite Mehr Qualität und Effizienz im Rechnungswesen: www.datev.de/rechnungswesen

Zum Autor

Klaus Meier

Redaktion DATEV magazin

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