Unternehmensnachfolge - 18. März 2017

So glückt der Generationswechsel

Durch eine professionell geregelte Unter­nehmens­nach­folge bleibt die Mandatsbeziehung langfristig erhalten.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in der Börde in Sachsen-Anhalt. Nach der Wende wurden hier viele Firmen gegründet, die Gründer waren meist zwischen 35 und 40 Jahre alt. Heute, 25 Jahre später, stehen viele Unternehmensnachfolgen zur gleichen Zeit an.
Doch wie soll die Nachfolge geregelt werden? Diese Frage stellen sich viele der damaligen Gründer, denn meist haben sie sich nicht mit einem Nachfolgekonzept beschäftigt. Meine Steuerberatungsgesellschaft hat sich auf solche Konzepte spezialisiert. Als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) kenne ich mich gut im Zivilrecht aus. Außerdem betreue ich die meisten meiner Mandanten seit Jahren, bin mit der jeweiligen familiären Situation vertraut. Dieses Wissen hilft mir, Lösungen anzubieten, die zu meinen Mandanten passen.
Ein Beispiel aus meiner Praxis zeigt, wie das aussehen kann. Die Inhaber einer Pension, die sie über Jahre erfolgreich aufgebaut hatten, wollten verkaufen. Kaufinteressenten gab es bereits. Wir bewerteten zunächst das Unternehmen, um die Größenordnung einschätzen zu können. Das Problem war nur, dass das Ehepaar gerne seinen Ruhestand in der Pension verbringen wollte. Dies ist mit einem Fremden nur schwer umzusetzen.
Das brachte die Tochter ins Spiel. Unsere Aufgabe bestand nun darin, die übergebende Generation sowohl finanziell als auch wohnrechtlich abzusichern und dafür zu sorgen, dass die übernehmende Generation die finanzielle Belastung tragen kann. Es kamen die beiden Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge oder eines Kaufs in Betracht.
Mit den DATEV-Programmen Unternehmensbewertung (zur Berechnung eines passenden Unternehmenswerts) und ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung (zur Simulationsrechnung der vorweggenommenen Erbfolge) konnte ich beide Varianten berechnen. Anschließend betrachtete ich mit DATEV Unternehmensplanung auch die künftige Situation der Tochter. Mit meiner Hilfe konnte alles gut an diese übergehen.
Das Inhaberehepaar weiß sein Unternehmen jetzt in guten Händen. Die Tochter kann die finanziellen Belastungen gut tragen. Und, was noch wichtiger ist, sie kann sogar noch investieren.

Zur Autorin

S K
Steffi Köchy-Gellfart

Steuerberaterin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

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