EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung - 24. Mai 2019

Wie aus der Zeit gefallen

Nach einem Urteil des EuGH müssen Arbeitgeber sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Mit einer richtungsweisenden Entscheidung will das höchste europäische Gericht Arbeitnehmer nicht nur vor ihren Brötchengebern schützen, sondern wohl auch vor sich selbst.  

„Wenn früh am Morgen die Werksirene dröhnt und die Stechuhr beim Stechen lustvoll stöhnt …, ja, dann wird wieder in die Hände gespuckt, wir steigern das Bruttosozialprodukt …“ Erinnern Sie sich noch?  Das ist noch gar nicht so lange her. Denn diese Zeilen stammen keineswegs aus archaischer Zeit, sondern sind der Refrain eines Gassenhauers aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Geier Sturzflug, eine Band der Neuen Deutschen Welle, landete mit „Bruttosozialprodukt“ einen Megahit zu einer Zeit, als die Stechuhr noch zum Standard deutscher Betriebe gehörte. Kritiker des EuGH-Urteils (EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C 55/18) zur Arbeitszeiterfassung befürchten, dass die Stechuhr als Symbol einer längst überwundenen Arbeitskultur nun aus der Mottenkiste herausgeholt und wieder aktiviert werden könnte

Streit in der Koalition

Das Brüsseler Urteil sorgt aber nicht nur für Unmut bei den Unternehmen und Teilen der Belegschaft, sondern führte auch zu einem erneuten Krach innerhalb der Großen Koalition. Während Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das Grundsatzurteil des EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten zunächst nicht umsetzen will, unterstellte ihm Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), damit bestehendes Recht und Gesetz zu ignorieren.

Prominente Fürsprecherin

Unterstützung erhält der Arbeitsminister von Ingrid Schmidt, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Die Juristin sieht die Politik nach dem EuGH-Urteil nun unter Zugzwang. Tatsache ist, dass für den Arbeitgeber im deutschen Arbeitszeitrecht derzeit lediglich eine Aufzeichnungspflicht besteht, wenn die werktägliche Arbeit von acht Stunden überschritten wird. Nach Ansicht der BAG-Präsidentin lasse sich daraus unschwer ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten.

Anpassung der Arbeitszeitmodelle

Nach der Entscheidung des EuGH sind die Unternehmen jedenfalls verpflichtet, mittels Arbeitszeiterfassungssystemen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Nur auf diese Weise kann nach Ansicht des EuGH die Wirksamkeit des Unionsrechts garantiert werden und der durch die EU-Grundrechtecharta sowie die Arbeitszeitrichtlinie bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer tatsächlich einer Kontrolle durch Behörden und Gerichte zugeführt werden.

Alle Arbeitnehmer betroffen

Bei seiner Entscheidung dehnte der EuGH den Umfang der Rechtsprechung sogar aus, denn er stellte auf die täglich geleistete Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers ab. Individual- bzw. kollektivrechtliche Vereinbarungen sowie mobile Arbeitnehmer wurden bei den Vorlagefragen des Nationalen Gerichtshofs noch ausgeklammert, was aber im Urteil des EuGH unberücksichtigt blieb.

Flexible Arbeitsmodelle in Gefahr

Für die digitale Arbeitswelt könnte die EuGH-Entscheidung einen Rückschritt bedeuten. Homeoffice und mobiles Arbeiten gehören längst in den Arbeitsalltag vieler Mitarbeiter. Diese positiv empfundene Flexibilität ist durch die Verpflichtung zur aktiven Zeiterfassung zumindest der Gefahr ausgesetzt, wieder stark eingegrenzt zu werden.

Ob man die Modelle der Vertrauensarbeitszeit fortführen kann, hängt nach Ansicht von BAG-Präsidentin Schmidt davon ab, wie der nationale Gesetzgeber die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ausgestalten wird.

Fazit und Ausblick

Wirtschaftsminister Altmaier bleibt gelassen. Er warnte vor Schnellschüssen und hat mittlerweile ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob es für Deutschland überhaupt Umsetzungsbedarf aus dem Urteil gebe. Nach Ansicht von Altmaier, sei es der falsche Weg, die Stechuhr wieder überall einzuführen, womit er vielen Arbeitgebern aus der Seele spricht, für die das Urteil wie aus der Zeit gefallen wirke.

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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