Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachtsdatenbank - 30. Oktober 2014

Ran an die Datentöpfe

Mit Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung gibt es ein neues Serviceangebot. Steuerberater Martin Schmid schwärmt davon ebenso wie von den weiteren Vorteilen des DATEV E-Steuern-Angebots.

Martin Schmid, Steuerberater mit eigener Kanzlei in Metzingen, ist von der vorausgefüllten Steuererklärung in Verbindung mit der Vollmachtsdatenbank begeistert. Seine Kanzlei hat mittlerweile komplett auf digital umgestellt: Sie wickelt alle elektronischen Verfahren über DATEV ab, von der Steuerkontoabfrage bis hin zur Bescheiddatenrückübermittlung. „Wir nutzen das gesamte DATEV E-Steuern-Angebot schon von Anfang an und bei allen Mandanten.“ Gerade die Vorteile des DATEV-Rechenzentrums in diesem Zusammenhang sind für Martin Schmid ganz leicht zu benennen: „Sicherheit der Daten und dazu eine automatische Authentifizierung.“

Vollmachten und Registrierung in der Datenbank

Bevor sie die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen konnte, musste auch die Kanzlei Schmid zunächst die entsprechenden Vollmachten in die Vollmachtsdatenbank einpflegen und die 37-Tage-Frist verstreichen lassen. „Wir bevollmächtigen alle Mitarbeiter, damit jeder in der Lage ist, die Daten abzurufen, so sind wir unabhängig. In unserer Kanzlei haben die Mitarbeiter seit Jahren DATEV SmartCards und kennen auch DATEV Steuerkonto online pro, bei dem man auch unter­be­voll­mächtigen kann. Einmal registriert und eingerichtet, laufen die Vorgänge per Mausklick. Ich muss mich um fast nichts mehr kümmern. Die Berechnung für eine gespeicherte Vollmacht entspricht auf jeden Fall meinem wegfallenden Personalaufwand in der Bearbeitung. Im Bearbeitungsprozess DATEV E-Steuern ist alles in sich stimmig und deshalb leicht zu bedienen“, erklärt Martin Schmid.

Im Programm können die Daten dann entweder über den Menüpunkt Mandant | Daten holen | E-Steuerdaten (VaSt) abfragen oder direkt am Arbeitsplatz für alle ausgewählten Mandanten abgefragt werden. Die Daten für mehrere Mandanten abzufragen, ist seit Herbst möglich. Steuerberater Schmid stellt dazu fest: „Der Sammelabruf ist für die Praxis eine Erleichterung. Gerade in Kanzleien, in denen nicht alle Mitarbeiter DATEV SmartCards besitzen.“ Sind die Daten abgefragt und in den Formularfeldern, müssen sie noch auf Richtigkeit überprüft werden. Dennoch ist der Nutzen für Martin Schmid klar: „Ein großer Vorteil ist die sofortige Verfügbarkeit wichtiger Daten für die Einkommensteuererklärung, die im Vorfeld von Man­dan­ten­be­spre­chun­gen einsehbar sind.“

Reaktion von Mandanten

Der Steuerberater fasst seine Erfahrung so zusammen: „Mandanten reagieren positiv auf die neuen elektronischen Wege. Am liebsten wäre es den meisten, ich könnte alle Daten abfragen und sie müssten nicht mehr nach Belegen suchen. Aufgrund der Kontrollpflicht des Steuerberaters ist das aber nicht möglich. Das Einholen von Vollmachten ist in der Praxis auch kein Problem. Mit dem E-Print-Flyer von DATEV zur vorausgefüllten Steuererklärung informieren wir die Mandanten im Vorfeld zu den Änderungen und darüber, was eine vorausgefüllte Steuererklärung überhaupt ist. Der Ausdruck selbst kann schließlich missverstanden werden.“ Den E-Print-Flyer hat Martin Schmid mit seinem Kanzleilogo versehen und in der Kanzlei ausgelegt. Und möchte ein Mandant mehr Informationen, eignet sich auch die Mandanten-Info zur vorausgefüllten Steuererklärung.

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Weitere Infor­ma­tionen, wie zum Bei­spiel die Stan­dard­voll­macht zur Ver­tre­tung in Steuer­sachen oder eine Demo, finden Sie unter www.datev.de/ esteuern

Eine Mandanten-Info von Steuer­be­rater Martin Schmid zum Thema vor­aus­ge­füllte Steuer­er­klärung finden Sie im DATEV-Shop unter der Art.-Nr. 32316.